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AlkopopStV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens der nach dem Alkopopsteuergesetz erhobenen Alkopopsteuer

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 16 Abs. 8 G v. 10.3.2017 I 420

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR271100004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 382b616c0bf01cad2c8a4bb10d9ceeb4ad2754603b8357a5868e5e5e9cc5a3ab

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