ALG
§ 11Regelaltersrente
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- 1.
- sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und
- 2.
- sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
- 1.
- die Regelaltersgrenze erreicht haben und
- 2.
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7b G v. 24.7.2026 I Nr. 228
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR189100994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b1f786d0f47d7946d6a0e2e29957a564c4053c6dcc1c8cb8f0718309ec27ba2c