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AgrStruktGÄndG

Art 8Inkrafttreten

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1988 in Kraft.
(2)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010530988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 54fa101c7029af04c75b9c60b4df4cd6a0b184e7fc34d7e88cecd69a62106520

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