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AgrarZahlVerpflV

§ 7Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen

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Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.9.2021 I 4302

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR635700014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 603de9138ad3511053ada6fd8cb8317b741ca794d6a92469ad27c20cdd747251

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