AgrarOLkG
§ 28Befugnisse der Durchsetzungsbehörde
Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
- 1.
- Untersuchungen auf Grund einer Beschwerde oder, auch aus Gründen der Vertraulichkeit, von Amts wegen einzuleiten und durchzuführen, wobei der Behörde die Rechte auf Grund des § 54 zustehen,
- 2.
- nach Anhörung des Käufers einen Verstoß gegen eines der in § 23 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 11 bis 21 und in Verbindung mit § 4 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen normierten Verbote festzustellen und die Anordnungen zu treffen, die zur Beseitigung des Verstoßes und zur Verhütung künftiger Verstöße notwendig sind,
- 3.
- ihre nach Nummer 2 sowie nach § 55 Absatz 1 Nummer 1a und 1b gegenüber Käufern getroffenen Entscheidungen nach Maßgabe der Absätze 3 bis 5 zu veröffentlichen und
- 4.
- Leitlinien zur Einstufung von Erzeugnissen als verderblich im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 4 zu veröffentlichen.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 24.8.2021 I 4036;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 11.1.2026 I Nr. 8
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR091710013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5856cf8e4cd50abaf67524228ee8922bd544d39c729f99648ade6db94510d17
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 289 BGBZinseszinsverbot
„… stattung sind die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Vorteile entsprechend § 288 Absatz 2 und § 289 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. (2) Die Durchsetzungsbehörde kann Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 mit Zwangsmitteln nach den Be …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage BMLEHBGebV(zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
„… mmer Gebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren oder Auslagen in Euro 1 Entscheidungen aufgrund von § 28 Absatz 1 Nummer 2 AgrarOLkG nach Zeitaufwand 2 Auslagen gemäß § 12 Absatz 1 BGebG in tatsächlich entstandener Höhe Richtlinie 2001/82/EG des Europä …“