AGB DDR
- Freistellung nach dem Wochenurlaub
Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Geändert durch Art. 54 G v. 26.5.1994 I 1014
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR001850977
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 819b7bc26222cdbb8248b45a434f1b8474391dbb95fe2b832b40fa43da96fb32