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Aflatoxin VerbotsV

Schlussformel

Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 10 G v. 17.7.2009 I 1990

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108100000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed8541b9461a0e9e9fb006398125387d1c05a484011a64b4dda87b40ea783ef2

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