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AEntG

§ 14Haftung des Auftraggebers

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen oder zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Das Mindestentgelt im Sinne des Satzes 1 umfasst nur den Betrag, der nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechender Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen auszuzahlen ist (Nettoentgelt).

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Abschn. 5 (§§ 14 u. 15): Zur Anwendung vgl. §§ 13 u. 13a +++)
(+++ Abschn. 5 (§§ 14 u. 15): Zur Anwendung vgl. § 12 SokaSiG +++)
(+++ § 14: Zur Anwendung vgl. § 13 G v. 11.8.2014 I 1348 (MiLoG) +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 12.5.2026 I Nr. 137

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR079900009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38c2d2d00b56f19ed785b431cde3406935d423992fd02a19460dc928dc5d568d

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (7)
  • Anlage 26 SokaSiG(zu § 7 Absatz 1) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 24.November 2015

    „… itgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Ansprüche nach § 14 AEntG § 24 Prüfungsrecht Den Kassen ist auf Verlangen Einsicht in die für die Durchführung des Einzugs- und Erstattungsverfah …“

  • Anlage 27 SokaSiG(zu § 7 Absatz 2) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 10. Dezember 2014

    „… itgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Ansprüche nach § 14 AEntG. § 24 Prüfungsrecht Den Kassen ist auf Verlangen Einsicht in die für die Durchführung des Einzugs- und Erstattungsverfa …“

  • Anlage 28 SokaSiG(zu § 7 Absatz 3) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 3. Dezember 2013

    „… itgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Ansprüche nach § 14 AEntG. § 24 Prüfungsrecht Den Kassen ist auf Verlangen Einsicht in die für die Durchführung des Einzugs- und Erstattungsverfa …“

  • Anlage 29 SokaSiG(zu § 7 Absatz 4) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013

    „… itgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Ansprüche nach § 14 AEntG § 24 Prüfungsrecht Den Kassen ist auf Verlangen Einsicht in die für die Durchführung des Einzugs- und Erstattungsverfah …“

  • Anlage 30 SokaSiG(zu § 7 Absatz 5) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 18. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 17. Dezember 2012

    „… itgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Ansprüche nach § 14 AEntG. § 27 Prüfungsrecht Den Kassen ist auf Verlangen Einsicht in die für die Durchführung des Einzugs- und Erstattungsverfa …“

  • Anlage 31 SokaSiG(zu § 7 Absatz 6) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 18. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 21. Dezember 2011

    „… itgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Ansprüche nach § 14 AEntG. § 27 Prüfungsrecht Den Kassen ist auf Verlangen Einsicht in die für die Durchführung des Einzugs- und Erstattungsverfa …“

  • Anlage 32 SokaSiG(zu § 7 Absatz 7) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 18. Dezember 2009

    „… itgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Ansprüche nach § 14 AEntG. § 27 Prüfungsrecht Den Kassen ist auf Verlangen Einsicht in die für die Durchführung des Einzugs- und Erstattungsverfa …“