ADLV
§ 3Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes
- 1.
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst,
- 2.
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst,
- 3.
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR05C0B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97af20a53569fc311d0df481450a6d3d373c24d847174d032869b32241957d32