ADLV
Anlage(zu § 5) Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst
Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes
- 1.
- im mittleren Auswärtigen Dienst: „Regierungssekretäranwärterin“ oder „Regierungssekretäranwärter“,
- 2.
- im gehobenen Auswärtigen Dienst: „Konsulatssekretäranwärterin“ oder „Konsulatssekretäranwärter“ und
- 3.
- im höheren Auswärtigen Dienst: „Attachée“ oder „Attaché“.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR05C0B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97af20a53569fc311d0df481450a6d3d373c24d847174d032869b32241957d32