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AdÜbAG

Inhaltsübersicht

Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Abschnitt 1
  Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Sachliche Zuständigkeiten
§ 3 Verfahren
Abschnitt 2
  Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten
§ 4 Adoptionsbewerbung
§ 5 Aufnahme eines Kindes
§ 6 Einreise und Aufenthalt
§ 7 Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind
Abschnitt 3
  Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
§ 8 Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
§ 9 Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
Abschnitt 4
  Zeitlicher Anwendungsbereich
§ 10 Anwendung des Abschnitts 2
§ 11 Anwendung des Abschnitts 3
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 4 G v. 12.2.2021 I 226

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR295010001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61de074a207176b2e82196396b96c9d4293a0dd93073b0348abb62c609fc91d0

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