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ABAMVerwV

§ 1Mitteilungen nach §§ 55 und 56 des Tierarzneimittelgesetzes

Verordnung über die Verwendung antibiotisch wirksamer Arzneimittel

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0030B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d375a4207ef8709b49ae6eb3cb93c2acc89fbbd9219fd160a1ed42784d0c836

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