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ABAMVerwV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Verwendung antibiotisch wirksamer Arzneimittel

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 7.1.2023 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 2.1.2023 I Nr. 3 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 3 Abs. 1 diese V am 7.1.2023 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0030B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d375a4207ef8709b49ae6eb3cb93c2acc89fbbd9219fd160a1ed42784d0c836

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