ABAMVerwV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Verwendung antibiotisch wirksamer Arzneimittel
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 7.1.2023 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 2.1.2023 I Nr. 3 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 3 Abs. 1 diese V am 7.1.2023 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0030B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d375a4207ef8709b49ae6eb3cb93c2acc89fbbd9219fd160a1ed42784d0c836