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ABAG

Art 2 Aufhebung der Verringerungen der Gesamtvergütungen

Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets

Die Verringerungen der Gesamtvergütungen zum Ausgleich der Budgetüberschreitungen nach § 84 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung entfallen für den Zeitraum vor Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR377309001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 80639bbe4b52b50d898def9e003e50490964f1ec498e03cd6adee10e7bdca112

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