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ABüFöG

§ 2Außerkrafttreten

Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0D60B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 15264df5738ec58fdeb93e1679f8ad02998f6f307355c4cf14516c1ac5970836

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