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ABüFöG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 24.7.2026 +++)

Das G wurde als Art. 3 des G v. 20.7.2026 I Nr. 214 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 4 dieses G am 24.7.2026 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0D60B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 15264df5738ec58fdeb93e1679f8ad02998f6f307355c4cf14516c1ac5970836

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