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AAÜGErstV

Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 26.2.2025 I Nr. 65

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009990992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e5ae17f5e179702798edbe8cd36583df1615aca64d5d85be8eed8388b6338d1c

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