AÜG
§ 17bMeldepflicht
Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
- 1.
- Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Kontaktdaten des überlassenen Leiharbeitnehmers,
- 2.
- Beginn und Dauer der Überlassung,
- 3.
- Ort der Beschäftigung,
- 4.
- Ort im Inland, an dem die nach § 17c erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden,
- 5.
- Familienname, Vornamen und Anschrift in Deutschland eines oder einer Zustellungsbevollmächtigten des Verleihers,
- 6.
- Branche, in die die Leiharbeitnehmer überlassen werden sollen,
- 7.
- Tätigkeit oder Position des überlassenen Leiharbeitnehmers für die Dauer der Überlassung und
- 8.
- Familienname, Vornamen oder Firma sowie Anschrift des Entleihers.
- 1.
- in welchem Fall, auf welche Weise und unter welchen technischen und organisatorischen Voraussetzungen eine Anmeldung oder eine Änderungsmeldung abweichend von Absatz 1 elektronisch übermittelt werden kann,
- 2.
- unter welchen Voraussetzungen eine Änderungsmeldung ausnahmsweise entfallen kann und
- 3.
- wie das Meldeverfahren vereinfacht oder abgewandelt werden kann.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.2.1995 I 158;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.12.2025 I Nr. 369
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR113930972
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 57cedbe970c0f71a2c24c59bdbd4309e0d672743d6e8df7aec59ad4c8f0ef09d