ÖlPflichtVersBeschV
§ 3Voraussetzungen
Verordnung über die Ausstellung von Pflichtversicherungsbescheinigungen nach dem Ölschadengesetz
- 1.
- den Namen, das Unterscheidungssignal und den Heimathafen des Schiffes;
- 2.
- den Namen des Eigentümers;
- 3.
- die Anschrift des Hauptgeschäftssitzes des Eigentümers einschließlich der Telefon- und, sofern vorhanden, der Telefax-Nummer.
- 1.
- eine Erklärung des Sicherheitsgebers, daß
- a)
- die Sicherheit den Voraussetzungen des Haftungsübereinkommens von 1992 entspricht und
- b)
- eine vorzeitige Beendigung oder Änderung, die dazu führt, daß die Sicherheit den Voraussetzungen nicht mehr genügt, Dritten gegenüber erst drei Monate nach Anzeige der Beendigung oder der Änderung an das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie wirksam wird,
- 2.
- ein Nachweis über den Raumgehalt des Schiffes,
- 3.
- für Schiffe, die nicht zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten mit ständigem Wohnsitz im Geltungsbereich der Verordnung und schriftlicher Vollmacht.
- 1.
- eine Erklärung des Sicherheitsgebers, dass
- a)
- die Sicherheit den Voraussetzungen des Bunkeröl-Übereinkommens entspricht und
- b)
- eine vorzeitige Beendigung oder Änderung, die dazu führt, dass die Sicherheit den Voraussetzungen nicht mehr genügt, Dritten gegenüber erst drei Monate nach Anzeige der Beendigung oder der Änderung an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wirksam wird,
- 2.
- ein Nachweis über den Raumgehalt des Schiffes,
- 3.
- die Angabe der IMO-Schiffsidentifizierungsnummer,
- 4.
- für Schiffe, die nicht zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten mit ständigem Wohnsitz im Geltungsbereich der Verordnung und schriftlicher Vollmacht.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 16.7.2021 I 3079
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR070710996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0029709a21fe0bee3c1674c742f1f562013d5b3c397af1a7f88341fe0ba29038