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ÖkoKennzV

Anlage 1(zu § 1 Abs. 1) Öko-Kennzeichen Muster

Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens

(Inhalt: nicht darstellbares Muster Öko-Kennzeichen;
Fundstelle: BGBl. I 2002, 591)

Technische Beschreibung:
a)
Das Kennzeichen ist vierfarbig mit weißem Fond und weißer Kontur in der Stärke des grünen Rahmens zu drucken.
Rahmen, Buchstabe "i" und Bogen sind in Grün, Buchstaben "B", i-Punkt und "O" sowie "nach EG-Öko-Verordnung" sind in Schwarz zu drucken.
Für die Farbanwendungen gilt:
Vierfarbig nach Euroskala (4c):
Grün-Anteil (cyan = 60%, magenta = 0%, yellow = 100%, black = 0%).
Schwarz-Anteil (black = 100%).
Pantone (pant):
Grün-Anteil (Pantone 375).
Schwarz-Anteil (black = 100%).
HKS (hks):
Grün-Anteil (HKS 66).
Schwarz-Anteil (black = 100%).
b)
Das Öko-Kennzeichen ist in der Version mit Verlauf zu verwenden (Schwarz-Anteil bei Verlauf: black = 100%, black = 65%; bei angepassten Farben ist der Verlauf in den entsprechenden Farbanteilen einzufärben).
Bei einfarbiger Verwendung des Kennzeichens im Sinne von § 1 Abs. 4 ist die Strich-Version des Öko-Kennzeichens zulässig (Schwarz-Anteil bei Strich: black = 100% bzw. in der entsprechenden Farbe eingefärbt).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 27.9.2023 I Nr. 265

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR058900002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8132ef8fcde109a15437a3e4f029c951051f18990b8feb437ae75bfe0c2b4e2c

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