Zum Gesetzesinhalt

ÜblG 5

§ 12Geltung in Berlin

Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003350959

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 84edea119ed9875999957c7fc14a3cb6f4fe6345655d5e3ef5e254b6cdad792b

XML-Quelle beim Herausgeber