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ÜblG 4

§ 1Finanzverwaltung

Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern

(1) Auf dem Gebiet der Steuer- und Zollverwaltung fallen die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) und die Beteiligung der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) an den Ausgaben des Bundes weg.
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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001890955

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4ee08d5afd1f1420cb28c85e094cc2b59b0eac5e23f89cea1d87650889c9b3b8

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