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ÜblG 3

(XXXX) §§ 1 bis 15

Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 15 G v. 20.12.1991 I 2317

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000010952

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ec123fc40df90b8575407e94216ef875bfa47a1b27c6978d53f4f20cb6a955ba

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