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ÄApprO 2002

Anlage 6(zu § 7 Abs. 4 Satz 2) Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus

Approbationsordnung für Ärzte

(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2425; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
 
Der/Die Studierende der Medizin ...............................................
..................................... geboren am ..............................
in .................................... ist nach Bestehen des Ersten Abschnitts
der Ärztlichen Prüfung vom ........ bis zum ...................................
in der unten bezeichneten Einrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als
Famulus tätig gewesen. Während dieser Zeit ist der/die Studierende
vorzugsweise mit Tätigkeiten auf dem Gebiet
...............................................................................
beschäftigt worden.

Die Ausbildung ist
() unterbrochen worden vom ...................
bis zum ...................................
() nicht unterbrochen worden.

......................, den .....................
...................... .....................
...................... .....................
(Bezeichnung der (Unterschrift des/der
Einrichtung, bei ausbildenden
öffentlicher Stelle Arztes/Ärzte
Siegel)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.6.2023 I Nr. 148

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR240500002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5404b478e460cbb3a2d08e6a7c92ab048f5539d828b1c3abeb6a805a43cab24f

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