Zum Gesetzesinhalt

ÄApprO 2002

Anlage 4(zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) Bescheinigung über das Praktische Jahr

Approbationsordnung für Ärzte

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1549; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Der/Die Studierende der Medizin


Name, Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort


hat regelmäßig und ordnungsgemäß an der unter meiner Leitung in der/dem unten bezeichneten Klinik/Krankenhaus, der Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder der ärztlichen Praxis durchgeführten Ausbildung teilgenommen. Die Ausbildung erfolgte auf der Abteilung/in der Praxis für
                                                                                           


Die Ausbildung wurde in
 
⃞
Vollzeit
⃞
Teilzeit mit einem Umfang von             % der wöchentlichen Ausbildungszeit
durchgeführt.
Dauer der Ausbildung


von:bis:


Fehlzeiten:
⃞
nein
⃞
ja   von:bis:
⃞
Das Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw. zur Ausbildung bestimmt worden von der Universität
⃞
 Die Ausbildung ist an einem Krankenhaus der Universität durchgeführt worden.


Ort, Datum
  Siegel/Stempel   
(Unterschrift der für die Ausbildung verantwortlichen Ärzte)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.6.2023 I Nr. 148

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR240500002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5404b478e460cbb3a2d08e6a7c92ab048f5539d828b1c3abeb6a805a43cab24f

XML-Quelle beim Herausgeber