STEINWACHS · Familie und Erbe
Gesetzlicher Erbquotenrechner
Berechnen Sie gesetzliche Quoten in ausgewählten übersichtlichen Familienkonstellationen.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Anzahl lebender Kinder des Erblassers
- 2
- Erbberechtigter Ehegatte vorhanden
- Ja
- Güterstand bei Ehe
- Zugewinngemeinschaft
- Wenn keine Kinder: weitere Verwandte
- Beide Eltern leben
- Bereits bereinigter Nachlasswert in €
- 400.000
- Deutsches gesetzliches Erbrecht; kein Testament/Erbvertrag, Erbverzicht, Ausschlagung oder Ausschluss des Ehegattenerbrechts.
- Voraussetzung bestätigt
Ausgewählte Standardkonstellation: Gesetzliche Ausgangsquoten
- Ehegatte: 50 % · 200.000,00 €
- Je Kind: 25 % · 100.000,00 €
Nachlasszugehörigkeit bei Gütergemeinschaft, Voraus, Adoption, internationales Erbrecht und vorverstorbene Stämme sind gesondert zu prüfen. Keine Erbscheinsentscheidung.
Typische Eingabefehler vermeiden
Nicht vom ungeprüften Kontostand ausgehen. Einkommen, Vermögen, Schulden und bereits angerechnete Leistungen den passenden Feldern zuordnen. Eine rechnerische Quote ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.
So wird gerechnet
Gesetzliche Erbquoten nach Ordnung und Güterstand; Kindergleichanteile im ausdrücklich bestätigten Fall lebender Kinder.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Lebende Kinder oder die ausdrücklich angebotenen Elternkonstellationen. Komplexe Stämme und gewillkürte Erbfolge werden ausgeleitet.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Familienstamm, Ehe-/Güterstand, letztwillige Verfügungen und Nachlassverzeichnis.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Anzahl lebender Kinder des Erblassers; Erbberechtigter Ehegatte vorhanden; Güterstand bei Ehe; Wenn keine Kinder: weitere Verwandte; Bereits bereinigter Nachlasswert in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Familienstamm, Ehe-/Güterstand, letztwillige Verfügungen und Nachlassverzeichnis.
Beratung zu diesem Thema anfragen
Erbrecht: Leistungen und Beratung
Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.