STEINWACHS · Familie und Erbe

Gesetzlicher Erbquotenrechner

Berechnen Sie gesetzliche Quoten in ausgewählten übersichtlichen Familienkonstellationen.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Keine vorverstorbenen Kinder mit eigenen Nachkommen.
Nur für Wertdarstellung, keine Nachlassbewertung.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Anzahl lebender Kinder des Erblassers
2
Erbberechtigter Ehegatte vorhanden
Ja
Güterstand bei Ehe
Zugewinngemeinschaft
Wenn keine Kinder: weitere Verwandte
Beide Eltern leben
Bereits bereinigter Nachlasswert in €
400.000
Deutsches gesetzliches Erbrecht; kein Testament/Erbvertrag, Erbverzicht, Ausschlagung oder Ausschluss des Ehegattenerbrechts.
Voraussetzung bestätigt

Ausgewählte Standardkonstellation: Gesetzliche Ausgangsquoten

  • Ehegatte: 50 % · 200.000,00 €
  • Je Kind: 25 % · 100.000,00 €

Nachlasszugehörigkeit bei Gütergemeinschaft, Voraus, Adoption, internationales Erbrecht und vorverstorbene Stämme sind gesondert zu prüfen. Keine Erbscheinsentscheidung.

Typische Eingabefehler vermeiden

Nicht vom ungeprüften Kontostand ausgehen. Einkommen, Vermögen, Schulden und bereits angerechnete Leistungen den passenden Feldern zuordnen. Eine rechnerische Quote ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.

So wird gerechnet

Gesetzliche Erbquoten nach Ordnung und Güterstand; Kindergleichanteile im ausdrücklich bestätigten Fall lebender Kinder.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Lebende Kinder oder die ausdrücklich angebotenen Elternkonstellationen. Komplexe Stämme und gewillkürte Erbfolge werden ausgeleitet.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Familienstamm, Ehe-/Güterstand, letztwillige Verfügungen und Nachlassverzeichnis.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Anzahl lebender Kinder des Erblassers; Erbberechtigter Ehegatte vorhanden; Güterstand bei Ehe; Wenn keine Kinder: weitere Verwandte; Bereits bereinigter Nachlasswert in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Familienstamm, Ehe-/Güterstand, letztwillige Verfügungen und Nachlassverzeichnis.

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Erbrecht: Leistungen und Beratung

Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.