Arbeitnehmer im Urlaub: Warum das Warten auf seine Rückkehr die fristlose Kündigung zu Fall brachte
Ein Arbeitgeber wartete mit der Anhörung, bis der Beschäftigte aus dem Urlaub zurück war. Das BAG hielt die außerordentliche Kündigung wegen Fristversäumnis für unwirksam.