STEINWACHS · BERLIN

Anwalt für Mietrecht in Berlin

Eine Berliner Mietwohnung kann zugleich Lebensmittelpunkt und Gegenstand eines erheblichen wirtschaftlichen Konflikts sein. Wir vertreten Mieter und Vermieter bei Streit über Kündigung, Nutzung und Vertragsgestaltung. Dabei werden die rechtlichen Voraussetzungen von den tatsächlichen Interessen getrennt betrachtet: Soll das Mietverhältnis fortgesetzt, eine Nutzung ermöglicht oder eine geordnete Beendigung erreicht werden?

Beratung und örtliche Einordnung

Für Fragen zur Vergleichsmiete bietet der Berliner Mietspiegel einen örtlichen Bezugspunkt. Seine Anwendbarkeit und die Einordnung der Wohnung sind jeweils zu prüfen. Unser Berliner Büro am Kurfürstendamm 37 ist Ihre Kontaktstelle; das fachlich zuständige Mitglied des Kanzleiteams wird nach dem Mandat bestimmt.

Berliner Mietfragen nach ihrem Anlass unterscheiden

Bei einer Kündigung sind Zugang, Begründung und mögliche Einwendungen vorrangig. Bei einer Mietpreisfrage stehen dagegen Vertragsbeginn, Preisbestandteile und die Merkmale der Wohnung im Mittelpunkt.

Der Berliner Mietspiegel kann für Vergleichsmietfragen relevant sein. Er entscheidet nicht zugleich über Untervermietung, Modernisierung oder die Wirksamkeit einer Kündigung. Für diese Themen werden eigene Unterlagen und Prüfungsmaßstäbe benötigt.

Am Standort Kurfürstendamm 37 wird das Anliegen aufgenommen und dem passenden Mitglied des Kanzleiteams zugeordnet. Reichen Sie bei bereits laufenden Verfahren auch alle gerichtlichen Schreiben ein.

Örtliche Fachinformation: Berliner Mietspiegel

Weitere Anliegen in Berlin

Eigenbedarfskündigung prüfen

Eine Eigenbedarfskündigung stellt die weitere Wohnplanung infrage. Wir beraten Mieter und Vermieter in Berlin dazu, ob ein Kündigungsschreiben ausreichend begründet ist, welche Einwendungen bestehen und wie das weitere Vorgehen vorbereitet werden kann.

Mietaufhebungsvertrag verhandeln

Ein Mietverhältnis soll einvernehmlich enden. STEINWACHS unterstützt in Berlin bei einer Vereinbarung, die Rückgabe, Zahlungen und offene Ansprüche eindeutig regelt.

Mietpreisbremse und Rückforderung prüfen

Die vereinbarte Berliner Miete erscheint im Verhältnis zur Wohnung hoch. Unsere Beratung prüft Anwendbarkeit, mögliche Ausnahmen und die Voraussetzungen einer konkreten Forderung.

Gemeinsamer Mietvertrag nach einer Trennung

Nach einer Trennung zieht eine Person aus, der gemeinsame Mietvertrag besteht fort. STEINWACHS prüft in Berlin Möglichkeiten der Entlassung, Vertragsänderung oder Beendigung.

Modernisierung und anschließende Mieterhöhung

Eine angekündigte Baumaßnahme und die spätere Mieterhöhung werfen unterschiedliche Fragen auf. STEINWACHS begleitet in Berlin die Prüfung der Ankündigung, der Kostenzuordnung und der abschließenden Erhöhungserklärung.

Möblierte Wohnung: Mietvertrag und Zuschläge

Bei möblierten Wohnungen sind Grundmiete, Möblierungsentgelt und zusätzliche Leistungen oft nicht klar getrennt. Unsere Berliner Beratung setzt bei der tatsächlichen Vertragsgestaltung und der vorgesehenen Wohnnutzung an.

Schönheitsreparaturen beim Auszug

Vor der Rückgabe einer Berliner Wohnung verlangt der Vermieter Renovierungsarbeiten. STEINWACHS prüft, welche Arbeiten der Vertrag tatsächlich wirksam auf den Mieter überträgt.

Untervermietung: Erlaubnis und Ablehnung

Ob ein Zimmer untervermietet werden darf, entscheidet sich nicht allein am Wortlaut eines Standardmietvertrags. STEINWACHS unterstützt in Berlin bei der Vorbereitung eines Erlaubnisantrags und bei Konflikten über die Nutzung der Wohnung durch weitere Personen.

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Im Kanzleiteam bearbeiten Stephan Steinwachs und Dr. Oliver Ulrich mietrechtliche Mandate. Die konkrete Zuständigkeit wird bei der Mandatsannahme abgestimmt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Vom ersten Gespräch zum konkreten Vorgehen

Am Anfang stehen Mietvertrag, Schreiben der Gegenseite und das von Ihnen gewünschte Ergebnis. Wir prüfen Anspruchsgrundlage und Nachweise, bevor eine Forderung beziffert oder eine Kündigung bewertet wird. Bei einem laufenden Gerichtsverfahren werden die zugestellten Unterlagen und Fristen zuerst erfasst. Anschließend besprechen wir außergerichtliche Lösungen und die Voraussetzungen einer gerichtlichen Vertretung.

Rechtliche Grundlagen

§ 535 BGB · § 536 BGB · § 573 BGB

Anfrage und Kosten der Beratung

Für Ihre Anfrage in Berlin genügen zunächst eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Namen der Beteiligten und Hinweise auf laufende Fristen. Das Kanzleiteam klärt die fachliche Zuständigkeit und stimmt mit Ihnen ab, welche Unterlagen benötigt werden. Umfang und Kosten der Beauftragung werden vorab besprochen. Persönliche Termine finden nach Vereinbarung statt.