STEINWACHS · BERLIN

Gemeinsamer Mietvertrag nach einer Trennung in Berlin

Nach einer Trennung zieht eine Person aus, der gemeinsame Mietvertrag besteht fort. STEINWACHS prüft in Berlin Möglichkeiten der Entlassung, Vertragsänderung oder Beendigung.

Ist die ausgezogene Person ab dem Auszug von der Miete befreit?

Nicht allein wegen des Auszugs. Entscheidend ist die vertragliche Stellung und eine wirksame Änderung oder Beendigung des Mietverhältnisses.

Rechtliche Prüfung: Gemeinsamer Mietvertrag nach einer Trennung

Der tatsächliche Auszug beendet die vertragliche Stellung nicht automatisch. Zu klären ist, wer Mieter geworden ist und welche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen werden kann. Außenhaftung gegenüber dem Vermieter und interner Ausgleich zwischen den Beteiligten sind unterschiedliche Fragen. Bei Ehegatten können besondere gesetzliche Regelungen hinzukommen. Eine bloße Ummeldung oder private Absprache löst nicht zuverlässig sämtliche Vertragspflichten.

Nach einer Trennung sämtliche Mietparteien erfassen

  1. Prüfen Sie, wer den Vertrag unterschrieben hat und welche weiteren Vereinbarungen bestehen.
  2. Trennen Sie Auszug, interne Kostenteilung und Entlassung gegenüber dem Vermieter.
  3. Regeln Sie Vertragsübernahme oder Beendigung schriftlich und gemeinsam; allein der Auszug einer Person ändert die Vertragsparteien nicht.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir erfassen Unterschriften, Zahlungen und bisherige Absprachen. Anschließend prüfen wir eine dreiseitige Vertragsänderung, eine gemeinsame Kündigung oder andere rechtlich mögliche Wege. Kaution und interne Forderungen werden gesondert geregelt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Mietvertrag
  • Absprachen über Auszug und Zahlung
  • Korrespondenz mit dem Vermieter

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Im Kanzleiteam bearbeiten Stephan Steinwachs und Dr. Oliver Ulrich mietrechtliche Mandate. Die konkrete Zuständigkeit wird bei der Mandatsannahme abgestimmt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 421 BGB · § 426 BGB · § 535 BGB

Beratung in Berlin

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Berlin. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Mietrecht in Berlin: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

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