STEINWACHS · Forderungen und Vollstreckung

Teilzahlungs-Verrechnungsrechner

Verteilen Sie eine Zahlung nach der gesetzlichen Grundreihenfolge auf Kosten, Zinsen und Hauptforderung.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

← Alle RechtsrechnerBerechnung und Anwendungsbereich

Ihre Angaben

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Offene Kosten in €
100
Offene Zinsen in €
200
Offene Hauptforderung in €
1.000
Zahlungsbetrag in €
500
Keine wirksame abweichende Tilgungsbestimmung oder Sonderregel; nur eine Forderung.
Voraussetzung bestätigt

Verbleibende Gesamtschuld: 800,00 €

  • Auf Kosten: 100,00 €
  • Auf Zinsen: 200,00 €
  • Auf Hauptforderung: 200,00 €
  • Resthauptforderung: 800,00 €
  • Zahlungsüberschuss: 0,00 €

Typische Eingabefehler vermeiden

Zahlungsdatum, Zinsbeginn und Tilgungsbestimmung nicht gleichsetzen. Kosten, Zinsen und Hauptforderung getrennt einordnen; für Pfändungen das bereinigte Einkommen und den geltenden Zeitraum verwenden.

So wird gerechnet

Zahlung zuerst auf offene Kosten, danach Zinsen, zuletzt Hauptleistung.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Grundregel § 367 Abs. 1 BGB für eine Forderung. § 366 BGB und vertragliche Sonderregeln bleiben außen vor.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Stichtagsbezogene Forderungsaufstellung und Zahlungs-/Tilgungsbestimmung.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Offene Kosten in €; Offene Zinsen in €; Offene Hauptforderung in €; Zahlungsbetrag in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Stichtagsbezogene Forderungsaufstellung und Zahlungs-/Tilgungsbestimmung.

Beratung zu diesem Thema anfragen

Rechtsberatung: Leistungen und Beratung

Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

Passende weitere Rechner

Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.