STEINWACHS · Forderungen und Vollstreckung
Teilzahlungs-Verrechnungsrechner
Verteilen Sie eine Zahlung nach der gesetzlichen Grundreihenfolge auf Kosten, Zinsen und Hauptforderung.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Offene Kosten in €
- 100
- Offene Zinsen in €
- 200
- Offene Hauptforderung in €
- 1.000
- Zahlungsbetrag in €
- 500
- Keine wirksame abweichende Tilgungsbestimmung oder Sonderregel; nur eine Forderung.
- Voraussetzung bestätigt
Verbleibende Gesamtschuld: 800,00 €
- Auf Kosten: 100,00 €
- Auf Zinsen: 200,00 €
- Auf Hauptforderung: 200,00 €
- Resthauptforderung: 800,00 €
- Zahlungsüberschuss: 0,00 €
Typische Eingabefehler vermeiden
Zahlungsdatum, Zinsbeginn und Tilgungsbestimmung nicht gleichsetzen. Kosten, Zinsen und Hauptforderung getrennt einordnen; für Pfändungen das bereinigte Einkommen und den geltenden Zeitraum verwenden.
So wird gerechnet
Zahlung zuerst auf offene Kosten, danach Zinsen, zuletzt Hauptleistung.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Grundregel § 367 Abs. 1 BGB für eine Forderung. § 366 BGB und vertragliche Sonderregeln bleiben außen vor.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Stichtagsbezogene Forderungsaufstellung und Zahlungs-/Tilgungsbestimmung.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Offene Kosten in €; Offene Zinsen in €; Offene Hauptforderung in €; Zahlungsbetrag in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Stichtagsbezogene Forderungsaufstellung und Zahlungs-/Tilgungsbestimmung.
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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.