STEINWACHS · Forderungen und Vollstreckung
Lohnpfändungsrechner 2026/2027
Berechnen Sie den pfändbaren Monatsbetrag nach den ab Juli 2026 geltenden Grenzen.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Bereinigtes pfändungsrechtliches Monatsnetto in €
- 2.500
- Voll berücksichtigte Unterhaltsberechtigte
- 0
- Zeitraum 01.07.2026–30.06.2027; keine Unterhaltspfändung, Deliktspfändung oder abweichende gerichtliche Festsetzung.
- Voraussetzung bestätigt
Pfändbarer monatlicher Betrag: 638,82 €
- Verbleibendes Monatsnetto: 1.861,18 €
- Grund- und Unterhaltserhöhungsbeträge: 1.587,40 €
- Für Tabelle abgerundetes Einkommen: 2.500,00 €
Arbeitseinkommen ist vorab nach §§ 850a ff. ZPO zu bereinigen. Eine teilweise Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten wird nicht abgebildet.
Typische Eingabefehler vermeiden
Zahlungsdatum, Zinsbeginn und Tilgungsbestimmung nicht gleichsetzen. Kosten, Zinsen und Hauptforderung getrennt einordnen; für Pfändungen das bereinigte Einkommen und den geltenden Zeitraum verwenden.
So wird gerechnet
Einkommen bis zur Obergrenze auf Zehner abrunden; gesetzlich unpfändbare Grund-/Unterhaltsbeträge und Bruchteile anwenden; Überschuss oberhalb 4.866,30 € vollständig hinzurechnen.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Monatliche Zahlung mit 0–5 vollständig berücksichtigten Unterhaltsberechtigten. Geltung nur Juli 2026 bis Juni 2027.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Abrechnung, Unterhaltspflichten und Pfändungsbeschluss.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Bereinigtes pfändungsrechtliches Monatsnetto in €; Voll berücksichtigte Unterhaltsberechtigte. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Abrechnung, Unterhaltspflichten und Pfändungsbeschluss.
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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.