STEINWACHS · Forderungen und Vollstreckung

Lohnpfändungsrechner 2026/2027

Berechnen Sie den pfändbaren Monatsbetrag nach den ab Juli 2026 geltenden Grenzen.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Unpfändbare Bezüge vorher bereinigen.
Gesetzlich geschuldeter und tatsächlich gewährter Unterhalt.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Bereinigtes pfändungsrechtliches Monatsnetto in €
2.500
Voll berücksichtigte Unterhaltsberechtigte
0
Zeitraum 01.07.2026–30.06.2027; keine Unterhaltspfändung, Deliktspfändung oder abweichende gerichtliche Festsetzung.
Voraussetzung bestätigt

Pfändbarer monatlicher Betrag: 638,82 €

  • Verbleibendes Monatsnetto: 1.861,18 €
  • Grund- und Unterhaltserhöhungsbeträge: 1.587,40 €
  • Für Tabelle abgerundetes Einkommen: 2.500,00 €

Arbeitseinkommen ist vorab nach §§ 850a ff. ZPO zu bereinigen. Eine teilweise Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten wird nicht abgebildet.

Typische Eingabefehler vermeiden

Zahlungsdatum, Zinsbeginn und Tilgungsbestimmung nicht gleichsetzen. Kosten, Zinsen und Hauptforderung getrennt einordnen; für Pfändungen das bereinigte Einkommen und den geltenden Zeitraum verwenden.

So wird gerechnet

Einkommen bis zur Obergrenze auf Zehner abrunden; gesetzlich unpfändbare Grund-/Unterhaltsbeträge und Bruchteile anwenden; Überschuss oberhalb 4.866,30 € vollständig hinzurechnen.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Monatliche Zahlung mit 0–5 vollständig berücksichtigten Unterhaltsberechtigten. Geltung nur Juli 2026 bis Juni 2027.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Abrechnung, Unterhaltspflichten und Pfändungsbeschluss.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Bereinigtes pfändungsrechtliches Monatsnetto in €; Voll berücksichtigte Unterhaltsberechtigte. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Abrechnung, Unterhaltspflichten und Pfändungsbeschluss.

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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.