STEINWACHS · Forderungen und Vollstreckung

Vollstreckungskostenrechner

Berechnen Sie die anwaltliche Grundgebühr einer Vollstreckungsangelegenheit und ergänzen Sie konkret bekannte Fremdkosten.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

§ 25 RVG beachten; nicht immer nur die Hauptforderung.
Aus der passenden Maßnahme oder Kostenrechnung.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Maßgeblicher Vollstreckungswert in €
5.000
Konkrete Gerichts-/Gerichtsvollzieherkosten in €
40
Weitere belegte Auslagen in €
0
Ein Auftraggeber, eine gebührenrechtliche Vollstreckungsangelegenheit, Neurecht ab Juni 2025, keine Terminsgebühr oder Sonderanrechnung.
Voraussetzung bestätigt

Rechnerische Kosten der ausgewählten Angelegenheit: 190,36 €

  • 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG: 106,35 €
  • Post-/Telekommunikationspauschale: 20,00 €
  • Umsatzsteuer auf Anwaltskosten: 24,01 €
  • Eingegebene Fremdkosten: 40,00 €
  • Weitere belegte Auslagen: 0,00 €

Die Erstattungsfähigkeit und der korrekte Wert nach § 25 RVG sind gesondert zu prüfen. Gerichts-/Gerichtsvollzieherkosten werden nicht pauschal geschätzt.

Typische Eingabefehler vermeiden

Zahlungsdatum, Zinsbeginn und Tilgungsbestimmung nicht gleichsetzen. Kosten, Zinsen und Hauptforderung getrennt einordnen; für Pfändungen das bereinigte Einkommen und den geltenden Zeitraum verwenden.

So wird gerechnet

0,3 Wertgebühr plus 20 % Auslagenpauschale, maximal 20 €, und 19 % Umsatzsteuer; dazu eingegebene Fremdkosten.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Eine einfache Angelegenheit ohne zusätzliche Terminsgebühr, Einigung oder mehrere Auftraggeber.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Titel, Vollstreckungsauftrag, Forderungsaufstellung und konkrete Fremdkosten.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Maßgeblicher Vollstreckungswert in €; Konkrete Gerichts-/Gerichtsvollzieherkosten in €; Weitere belegte Auslagen in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Titel, Vollstreckungsauftrag, Forderungsaufstellung und konkrete Fremdkosten.

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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.