STEINWACHS · Forderungen und Vollstreckung
Vollstreckungskostenrechner
Berechnen Sie die anwaltliche Grundgebühr einer Vollstreckungsangelegenheit und ergänzen Sie konkret bekannte Fremdkosten.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Maßgeblicher Vollstreckungswert in €
- 5.000
- Konkrete Gerichts-/Gerichtsvollzieherkosten in €
- 40
- Weitere belegte Auslagen in €
- 0
- Ein Auftraggeber, eine gebührenrechtliche Vollstreckungsangelegenheit, Neurecht ab Juni 2025, keine Terminsgebühr oder Sonderanrechnung.
- Voraussetzung bestätigt
Rechnerische Kosten der ausgewählten Angelegenheit: 190,36 €
- 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG: 106,35 €
- Post-/Telekommunikationspauschale: 20,00 €
- Umsatzsteuer auf Anwaltskosten: 24,01 €
- Eingegebene Fremdkosten: 40,00 €
- Weitere belegte Auslagen: 0,00 €
Die Erstattungsfähigkeit und der korrekte Wert nach § 25 RVG sind gesondert zu prüfen. Gerichts-/Gerichtsvollzieherkosten werden nicht pauschal geschätzt.
Typische Eingabefehler vermeiden
Zahlungsdatum, Zinsbeginn und Tilgungsbestimmung nicht gleichsetzen. Kosten, Zinsen und Hauptforderung getrennt einordnen; für Pfändungen das bereinigte Einkommen und den geltenden Zeitraum verwenden.
So wird gerechnet
0,3 Wertgebühr plus 20 % Auslagenpauschale, maximal 20 €, und 19 % Umsatzsteuer; dazu eingegebene Fremdkosten.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Eine einfache Angelegenheit ohne zusätzliche Terminsgebühr, Einigung oder mehrere Auftraggeber.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Titel, Vollstreckungsauftrag, Forderungsaufstellung und konkrete Fremdkosten.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Maßgeblicher Vollstreckungswert in €; Konkrete Gerichts-/Gerichtsvollzieherkosten in €; Weitere belegte Auslagen in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Titel, Vollstreckungsauftrag, Forderungsaufstellung und konkrete Fremdkosten.
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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.