STEINWACHS · Rechtsrechner

RVG-Rechner für Anwaltsgebühren

Was kostet die anwaltliche Vertretung? Berechnen Sie die gesetzliche Vergütung nach Gegenstandswert und Tätigkeit – mit einzelnen Gebührenpositionen, Auslagen und Umsatzsteuer.

Kostenlos nutzenOhne AnmeldungStand: 27.09.2026

Ihre Berechnung

Nach § 60 RVG ist regelmäßig der unbedingte Auftrag für dieselbe Angelegenheit maßgeblich. Für jede weitere Instanz ist die Zuordnung gesondert zu prüfen. Altmandate werden hier nicht berechnet.
Bereich: 0,01 € bis 500.000 €. Ein Auftraggeber, einheitlicher Wert für alle ausgewählten Gebühren.
Wertgebühren in Zivilsachen. Keine Straf-, Bußgeld- oder sozialrechtlichen Betragsrahmengebühren, keine PKH-Gebühren und keine Vergütungsvereinbarung.
Über 1,3 nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit. Inkasso unbestrittener Forderungen und Schreiben einfacher Art werden hier nicht abgebildet.

Einigung außergerichtlich: 1,5; in der ersten Instanz: 1,0; in der Berufung: 1,3. Unterstellt ist eine gebührenauslösende Einigung ohne Mehrvergleich, ohne reine Zahlungsvereinbarung und ohne bloßes Anerkenntnis oder bloßen Verzicht. Eine Terminsgebühr kann auch ohne mündlichen Gerichtstermin entstehen; die Auswahl ist im Einzelfall zu prüfen.

Die Berechnung erfolgt in Ihrem Browser. Der Rechner selbst übermittelt Ihre Eingaben nicht und speichert sie nicht dauerhaft.

Wie der RVG-Rechner rechnet

Aus dem Gegenstandswert wird die 1,0-Gebühr nach § 13 RVG ermittelt. Die einzelnen Gebühren ergeben sich aus dieser Wertgebühr und dem jeweils anwendbaren Gebührensatz. Der Rechner weist die ausgewählten Positionen getrennt aus und rundet die Beträge auf Cent.

TätigkeitGebührensatzGrundlage
Außergerichtliche GeschäftsgebührAuswahl 0,5–2,5Nr. 2300 VV RVG
Verfahren in erster Instanz1,3Nr. 3100 VV RVG
Berufungsverfahren1,6Nr. 3200 VV RVG
Terminsgebühr1,2Nr. 3104 / 3202 VV RVG
Einigung1,5 / 1,0 / 1,3Nr. 1000 Nr. 1 / 1003 / 1004 VV RVG

Die Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG beträgt 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro pro Angelegenheit. Außergerichtliche Tätigkeit und gerichtlicher Rechtszug werden getrennt behandelt. Auf Wunsch werden 19 Prozent Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 UStG ergänzt.

Welche Kosten sind nicht enthalten?

Das Ergebnis betrifft die eigene anwaltliche Vergütung. Es ist kein vollständiges Prozesskostenrisiko. Gerichtskosten, gegnerische Anwaltskosten, Sachverständigen- und Zeugenentschädigungen sowie zusätzliche Auslagen können hinzukommen. Mehrere Auftraggeber, abweichende Werte, Teil- oder Mehrvergleiche, vorzeitige Erledigung, besondere Anrechnungsketten und Honorarvereinbarungen benötigen eine gesonderte Berechnung.

Häufige Fragen

Warum spielt das Datum des Auftrags eine Rolle?

Die Wertgebühren wurden zum 1. Juni 2025 geändert. Nach § 60 RVG kann für einen zuvor unbedingt erteilten Auftrag weiterhin das frühere Recht gelten. Das heutige Rechnungsdatum führt nicht automatisch zur Anwendung der neuen Tabelle. Dieser Rechner unterstützt die neue Tabelle; bei Altmandaten wird keine aktuelle Gebühr als vermeintlich zutreffender Betrag ausgegeben.

Ist eine Erstberatung mit der Geschäftsgebühr identisch?

Nein. Für die Beratung gilt § 34 RVG. Der hier angebotene außergerichtliche Modus betrifft eine Vertretung nach Nr. 2300 VV RVG und berechnet keine Erstberatungsgebühr.

Warum wird eine Geschäftsgebühr teilweise angerechnet?

Bei einem anschließenden gerichtlichen Verfahren wegen desselben Gegenstands sieht Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG eine hälftige Anrechnung vor, bei Wertgebühren höchstens mit einem Satz von 0,75. Der kombinierte Modus zeigt diese Anrechnung als eigene negative Position. Der Umfang eines Erstattungsanspruchs gegen Dritte ist gesondert zu beurteilen.

Ist das Ergebnis eine verbindliche Honorarzusage?

Nein. Der Rechner zeigt die gesetzliche Modellberechnung für die gewählten Voraussetzungen. Welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob eine Vergütungsvereinbarung gilt, klären wir anhand des konkreten Mandats.

Kosten für Ihr Mandat klären

Wir erläutern Gegenstandswert, mögliche Verfahrensschritte und die Kosten Ihrer konkreten Angelegenheit.

Kostenklärung anfragen

Gesetzliche Grundlagen

Rechnerstand: 27.09.2026. Alle Rechtsrechner · Hamburger Mietenspiegel-Rechner