STEINWACHS · Rechtsrechner
RVG-Rechner für Anwaltsgebühren
Was kostet die anwaltliche Vertretung? Berechnen Sie die gesetzliche Vergütung nach Gegenstandswert und Tätigkeit – mit einzelnen Gebührenpositionen, Auslagen und Umsatzsteuer.
Ihre Berechnung
Wie der RVG-Rechner rechnet
Aus dem Gegenstandswert wird die 1,0-Gebühr nach § 13 RVG ermittelt. Die einzelnen Gebühren ergeben sich aus dieser Wertgebühr und dem jeweils anwendbaren Gebührensatz. Der Rechner weist die ausgewählten Positionen getrennt aus und rundet die Beträge auf Cent.
| Tätigkeit | Gebührensatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Außergerichtliche Geschäftsgebühr | Auswahl 0,5–2,5 | Nr. 2300 VV RVG |
| Verfahren in erster Instanz | 1,3 | Nr. 3100 VV RVG |
| Berufungsverfahren | 1,6 | Nr. 3200 VV RVG |
| Terminsgebühr | 1,2 | Nr. 3104 / 3202 VV RVG |
| Einigung | 1,5 / 1,0 / 1,3 | Nr. 1000 Nr. 1 / 1003 / 1004 VV RVG |
Die Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG beträgt 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro pro Angelegenheit. Außergerichtliche Tätigkeit und gerichtlicher Rechtszug werden getrennt behandelt. Auf Wunsch werden 19 Prozent Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 UStG ergänzt.
Welche Kosten sind nicht enthalten?
Das Ergebnis betrifft die eigene anwaltliche Vergütung. Es ist kein vollständiges Prozesskostenrisiko. Gerichtskosten, gegnerische Anwaltskosten, Sachverständigen- und Zeugenentschädigungen sowie zusätzliche Auslagen können hinzukommen. Mehrere Auftraggeber, abweichende Werte, Teil- oder Mehrvergleiche, vorzeitige Erledigung, besondere Anrechnungsketten und Honorarvereinbarungen benötigen eine gesonderte Berechnung.
Häufige Fragen
Warum spielt das Datum des Auftrags eine Rolle?
Die Wertgebühren wurden zum 1. Juni 2025 geändert. Nach § 60 RVG kann für einen zuvor unbedingt erteilten Auftrag weiterhin das frühere Recht gelten. Das heutige Rechnungsdatum führt nicht automatisch zur Anwendung der neuen Tabelle. Dieser Rechner unterstützt die neue Tabelle; bei Altmandaten wird keine aktuelle Gebühr als vermeintlich zutreffender Betrag ausgegeben.
Ist eine Erstberatung mit der Geschäftsgebühr identisch?
Nein. Für die Beratung gilt § 34 RVG. Der hier angebotene außergerichtliche Modus betrifft eine Vertretung nach Nr. 2300 VV RVG und berechnet keine Erstberatungsgebühr.
Warum wird eine Geschäftsgebühr teilweise angerechnet?
Bei einem anschließenden gerichtlichen Verfahren wegen desselben Gegenstands sieht Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG eine hälftige Anrechnung vor, bei Wertgebühren höchstens mit einem Satz von 0,75. Der kombinierte Modus zeigt diese Anrechnung als eigene negative Position. Der Umfang eines Erstattungsanspruchs gegen Dritte ist gesondert zu beurteilen.
Ist das Ergebnis eine verbindliche Honorarzusage?
Nein. Der Rechner zeigt die gesetzliche Modellberechnung für die gewählten Voraussetzungen. Welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob eine Vergütungsvereinbarung gilt, klären wir anhand des konkreten Mandats.
Kosten für Ihr Mandat klären
Wir erläutern Gegenstandswert, mögliche Verfahrensschritte und die Kosten Ihrer konkreten Angelegenheit.
Kostenklärung anfragenGesetzliche Grundlagen
- § 13 RVG, Anlage 2 RVG und Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 RVG).
- § 60 RVG – Übergangsvorschrift; § 34 RVG – Beratung.
- Bundesrechtsanwaltskammer: Gebührenänderung zum 01.06.2025.
Rechnerstand: 27.09.2026. Alle Rechtsrechner · Hamburger Mietenspiegel-Rechner