STEINWACHS · Kosten und Verfahren
Arbeitsgerichts-Kostenrechner
Vergleichen Sie die Kosten der ersten Instanz und einer Berufung unter Berücksichtigung der besonderen Kostentragung.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Streitwert in €
- 12.000
- Instanz
- Erste Instanz
- Unterstellte Beendigung
- Urteil, vollständiges Unterliegen
- Gebührenrecht ab 01.06.2025; ein Auftraggeber je Seite, gleicher Streitwert für alle Gebühren, keine Voranrechnung oder Honorarvereinbarung.
- Voraussetzung bestätigt
Ihr Kostenbetrag im ausgewählten Szenario: 2.754,13 €
- Eigene Anwaltsvergütung einschließlich Umsatzsteuer: 2.127,13 €
- Gegnerische Anwaltsvergütung im gewählten Szenario: 0,00 €
- Gerichtsgebühren: 627,00 €
In der ersten Instanz besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten nach § 12a ArbGG. Auslagen, Mehrvergleich, abweichende Kostenvereinbarungen und Hauptforderung nicht enthalten.
Typische Eingabefehler vermeiden
Gegenstandswert, Gebührenstand und Verfahrensabschnitt getrennt festlegen. Prüfen Sie, welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob Anrechnung oder bereits gezahlte Beträge zu berücksichtigen sind.
So wird gerechnet
Eigene gesetzliche Anwaltsvergütung; im Berufungs-Unterliegensfall zusätzlich gegnerischer Anwalt. Gericht: 2,0 bzw. 3,2; bei vollständigem Vergleich Gebührenentfall.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Urteilsverfahren mit Terminsgebühr; vereinfachte klar benannte Beendigungsszenarien.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Streitwert, Instanz und vorgesehenes Vergleichsmodell.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Streitwert in €; Instanz; Unterstellte Beendigung. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Streitwert, Instanz und vorgesehenes Vergleichsmodell.
Beratung zu diesem Thema anfragen
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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.