STEINWACHS · Kosten und Verfahren

Arbeitsgerichts-Kostenrechner

Vergleichen Sie die Kosten der ersten Instanz und einer Berufung unter Berücksichtigung der besonderen Kostentragung.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

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Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Streitwert in €
12.000
Instanz
Erste Instanz
Unterstellte Beendigung
Urteil, vollständiges Unterliegen
Gebührenrecht ab 01.06.2025; ein Auftraggeber je Seite, gleicher Streitwert für alle Gebühren, keine Voranrechnung oder Honorarvereinbarung.
Voraussetzung bestätigt

Ihr Kostenbetrag im ausgewählten Szenario: 2.754,13 €

  • Eigene Anwaltsvergütung einschließlich Umsatzsteuer: 2.127,13 €
  • Gegnerische Anwaltsvergütung im gewählten Szenario: 0,00 €
  • Gerichtsgebühren: 627,00 €

In der ersten Instanz besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten nach § 12a ArbGG. Auslagen, Mehrvergleich, abweichende Kostenvereinbarungen und Hauptforderung nicht enthalten.

Typische Eingabefehler vermeiden

Gegenstandswert, Gebührenstand und Verfahrensabschnitt getrennt festlegen. Prüfen Sie, welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob Anrechnung oder bereits gezahlte Beträge zu berücksichtigen sind.

So wird gerechnet

Eigene gesetzliche Anwaltsvergütung; im Berufungs-Unterliegensfall zusätzlich gegnerischer Anwalt. Gericht: 2,0 bzw. 3,2; bei vollständigem Vergleich Gebührenentfall.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Urteilsverfahren mit Terminsgebühr; vereinfachte klar benannte Beendigungsszenarien.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Streitwert, Instanz und vorgesehenes Vergleichsmodell.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Streitwert in €; Instanz; Unterstellte Beendigung. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Streitwert, Instanz und vorgesehenes Vergleichsmodell.

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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.