STEINWACHS · Rechtsrechner

Hamburger Mietenspiegel-Rechner

Wie liegt Ihre Miete im Hamburger Mietenspiegel? Ermitteln Sie das passende Tabellenfeld, die amtliche Mietspanne und den Median. Optional können Sie eine verlangte Mieterhöhung mit der Kappungsgrenze vergleichen.

Kostenlos nutzenOhne AnmeldungStand: 27.09.2026

Ihre Wohnung in Hamburg

Die Auswahl setzt eine Wohnung in Hamburg mit Bad, WC und Sammelheizung in einem Gebäude mit mindestens drei Wohnungen voraus. Keine Kellerwohnung, Preisbindung oder Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch. Bezugsfertigkeit spätestens 2024. Sonderfälle bitte prüfen lassen.
Dezimalstellen mit Komma möglich.
Maßgeblich ist die zutreffende Baualtersklasse der Wohnung; ein erheblicher Um- oder Ausbau kann relevant sein.
Wohnlage bei der Stadt Hamburg prüfen. Die Einstufung kann je Straßenabschnitt und Hausnummer wechseln.
Ohne Betriebs- und Heizkosten, Stellplatz oder Möblierungszuschläge.
Mieterhöhung vergleichen · optional

Für ein bestehendes Mietverhältnis nach § 558 BGB. Geben Sie alle drei Mietbeträge ein: aktuelle, damalige und verlangte Miete.

Die zu diesem Zeitpunkt maßgebliche Monatsmiete – kein Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Der Rechner prüft die Beträge; den rechtlichen Erhöhungszeitpunkt und die Fristen prüft er nicht.
Leer lassen, wenn die konkrete Spanneneinordnung noch offen ist. Der Median wird nicht automatisch als Ihre Vergleichsmiete angesetzt.

Die Berechnung erfolgt in Ihrem Browser. Der Rechner selbst übermittelt Ihre Eingaben nicht und speichert sie nicht dauerhaft.

Typische Eingabefehler vermeiden

Wohnlage und Baualter anhand der Unterlagen einordnen. Der Tabellenmedian ist keine automatisch feststehende Vergleichsmiete für Ihre Wohnung. Nettokaltmiete und Gesamtmiete nicht verwechseln.

Was das Ergebnis bedeutet

Der Rechner ordnet Ihre Angaben einem Feld der amtlichen Hamburger Mietenspiegeltabelle 2025 zu. Die Spanne und der Median werden je Quadratmeter sowie für die eingegebene Wohnfläche ausgewiesen. Der Median beschreibt das Tabellenfeld. Ob gerade dieser Betrag für Ihre Wohnung angemessen ist, erfordert eine individuelle Einordnung.

Die Tabellenwerte werden unverändert verwendet. Für leere Felder wird kein Wert geschätzt. Bei mit einem Stern gekennzeichneten Feldern erscheint ein Hinweis auf die eingeschränkte Aussagekraft.

Mieterhöhung und Kappungsgrenze

Die Mieterhöhung im bestehenden Vertrag richtet sich nach § 558 BGB. In Hamburg beträgt die Kappungsgrenze nach der geltenden Verordnung 15 Prozent in drei Jahren. Im hier unterstützten Fall wird deshalb die maßgebliche Nettokaltmiete drei Jahre vor dem Erhöhungszeitpunkt mit 1,15 multipliziert. Die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete kann eine niedrigere Grenze bilden.

Die Berechnung ist ein Betragsvergleich. Sie entscheidet nicht über Textform, Begründung, Zugang, Wartezeiten, Zustimmung oder die Wirksamkeit der Forderung. Dafür sind insbesondere § 558a BGB und § 558b BGB zu prüfen. Bei einer Neuvermietung gelten andere Regeln; ein Mietpreisbremsen- oder Rückforderungsbetrag wird hier nicht berechnet.

Häufige Fragen

Gibt es einen Hamburger Mietenspiegel 2026?

Dieser Rechner verwendet den aktuell veröffentlichten Hamburger Mietenspiegel 2025 mit dem Erhebungsstichtag 1. April 2025. Die Jahreszahl 2026 bezeichnet den Stand dieser Rechnerseite, nicht eine neue amtliche Tabelle.

Warum werden Balkon, Aufzug oder Einbauküche nicht mit festen Zuschlägen bewertet?

Wohnwertmerkmale sind im Zusammenhang mit Baualter, Ausstattung und Lage zu beurteilen. Ein Merkmal kann bereits zur üblichen Ausstattung seiner Baualtersklasse gehören. Der Rechner vermeidet deshalb pauschale Prozentzuschläge und lässt die individuelle Spanneneinordnung offen.

Ist eine Miete oberhalb des Medians automatisch unzulässig?

Nein. Aus der Abweichung vom Median allein folgt weder eine unwirksame Mieterhöhung noch ein Rückzahlungsanspruch. Maßgeblich sind die Einordnung der konkreten Wohnung, die einschlägige Anspruchsgrundlage und mögliche Ausnahmen.

Welche Unterlagen benötigt die Kanzlei?

Hilfreich sind Mietvertrag und Nachträge, das vollständige Erhöhungsverlangen, Angaben zum Zugang, die Mietentwicklung der letzten drei Jahre sowie Unterlagen zu Wohnfläche, Ausstattung und Modernisierungen. Bitte reichen Sie vertrauliche Unterlagen erst über den vereinbarten Kommunikationsweg ein.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Wir besprechen die Unterlagen und die nächsten Schritte Ihrer Angelegenheit mit Ihnen.

Beratung zu diesem Thema anfragen

Mietrecht: Leistungen und Beratung

Ansprechpartner: Dr. Oliver Ulrich. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

Grundlagen und Quellen

Orientierung auf Grundlage Ihrer Eingaben; keine verbindliche Einzelfallprüfung. Rechnerstand: 27.09.2026. Alle Rechtsrechner · RVG-Rechner


STEINWACHS · Mietrecht

Mieterhöhungs- und Kappungsgrenzencheck

Prüfen Sie Betragsgrenzen und die zeitlichen Eckdaten einer Mieterhöhung nach § 558 BGB.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

← Alle RechtsrechnerBerechnung und Anwendungsbereich

Ihre Angaben

Kein Dreijahresdurchschnitt.
Kein automatisch übernommener Tabellenmedian.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Maßgebliche Monatsmiete drei Jahre vor Wirksamwerden in €
550
Aktuelle Monatsmiete in €
600
Verlangte neue Monatsmiete in €
700
Individuell ermittelte Vergleichsmiete monatlich in €
650
Örtlich und zeitlich geltende Kappungsgrenze
15 % – einschlägige Verordnung geprüft
Letzte maßgebliche Mietänderung
2024-01-01
Zugang des Erhöhungsverlangens
2026-09-01
Verlangter Wirksamkeitsbeginn
2026-12-01
Keine Index-/Staffelmiete, Mietsenkung oder Sonderanrechnung nach § 558 Abs. 4/5; Modernisierungs-/Betriebskostenänderungen bleiben außer Betracht.
Voraussetzung bestätigt

Rechnerischer Erhöhungsspielraum: 32,50 €

  • Kappungsgrenze: 632,50 €
  • Niedrigere Betragsgrenze: 632,50 €
  • Überschreitung durch Forderung: 67,50 €
  • Regulärer Beginn nach Zugang: 01.12.2026

Betrag und Zeitprüfung sind getrennte Prüfsteine. Begründung, Form, Zugang und Zustimmung bleiben gesondert zu prüfen.

Typische Eingabefehler vermeiden

Nettokaltmiete und Gesamtmiete nicht verwechseln. Vergleichen Sie die verwendeten Zeiträume und Flächenangaben mit Vertrag und Abrechnung. Bei Indexwerten müssen Ausgangswert und neuer Wert derselben Basisreihe entstammen.

So wird gerechnet

Betragsgrenze = Minimum aus maßgeblicher früherer Miete × (1 + Kappung) und individuell ermittelter Vergleichsmiete.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Standardfall des § 558 BGB mit gesicherter örtlicher Kappung. Ergänzt den Hamburger Tabellenrechner um Fristen; ermittelt keine Vergleichsmiete ausstattungsbezogen.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Erhöhungsverlangen, Zugang, Mietentwicklung und Grundlage der konkreten Vergleichsmiete.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Maßgebliche Monatsmiete drei Jahre vor Wirksamwerden in €; Aktuelle Monatsmiete in €; Verlangte neue Monatsmiete in €; Individuell ermittelte Vergleichsmiete monatlich in €; Örtlich und zeitlich geltende Kappungsgrenze; Letzte maßgebliche Mietänderung; Zugang des Erhöhungsverlangens; Verlangter Wirksamkeitsbeginn. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Erhöhungsverlangen, Zugang, Mietentwicklung und Grundlage der konkreten Vergleichsmiete.

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Ansprechpartner: Dr. Oliver Ulrich. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.