STEINWACHS · Kosten und Verfahren
Prozesskostenrechner Zivilrecht
Berechnen Sie Gerichtskosten und die gesetzliche Vergütung beider Anwälte für die ausgewählten Instanzen.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Streitwert in €
- 10.000
- Instanzen
- Nur erste Instanz
- Ihr unterstellter Kostenanteil in %
- 100
- Umsatzsteuer auf beide Anwaltsvergütungen
- 19 % berücksichtigen
- Gebührenrecht ab 01.06.2025; ein Auftraggeber je Seite, gleicher Streitwert für alle Gebühren, keine Voranrechnung oder Honorarvereinbarung.
- Voraussetzung bestätigt
Ihr rechnerischer Kostenanteil: 4.776,00 €
- 1. Instanz · eigene Anwaltskosten: 1.963,50 €
- 1. Instanz · gegnerische Anwaltskosten: 1.963,50 €
- 1. Instanz · Gericht: 849,00 €
- Gesamte Modellkosten: 4.776,00 €
Je Instanz mit 1,2 Terminsgebühr; kein Vergleich. Sachverständige, Zeugen, Reisen, besondere Erstattungsfragen und die Hauptforderung sind nicht enthalten.
Typische Eingabefehler vermeiden
Gegenstandswert, Gebührenstand und Verfahrensabschnitt getrennt festlegen. Prüfen Sie, welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob Anrechnung oder bereits gezahlte Beträge zu berücksichtigen sind.
So wird gerechnet
Je Instanz zwei Anwaltsvergütungen mit Verfahrens-/Terminsgebühr und Auslagen zuzüglich 3,0 bzw. 4,0 Gerichtsgebühren; anschließend vorgegebene Kostenquote.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Normaler Zivilprozess erster Instanz AG/LG und/oder Berufung. Die Quote ist ein Szenario, keine Prognose.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Streitgegenstand, Streitwert, Instanz und steuerliche Erstattungsfragen.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Streitwert in €; Instanzen; Ihr unterstellter Kostenanteil in %; Umsatzsteuer auf beide Anwaltsvergütungen. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Streitgegenstand, Streitwert, Instanz und steuerliche Erstattungsfragen.
Beratung zu diesem Thema anfragen
Anwaltskosten: Leistungen und Beratung
Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.