STEINWACHS · Kosten und Verfahren

Mahnverfahrenskostenrechner

Berechnen Sie Kosten des zivilrechtlichen Mahnbescheids und optional der anwaltlichen Tätigkeit für einen Vollstreckungsbescheid.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

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Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Hauptforderung / Gegenstandswert in €
1.000
Anwaltliche Vertretung
Mit Anwalt
Vollstreckungsbescheid beantragt
Nein
Gebührenrecht ab 01.06.2025; ein Auftraggeber je Seite, gleicher Streitwert für alle Gebühren, keine Voranrechnung oder Honorarvereinbarung.
Voraussetzung bestätigt

Kosten des ausgewählten Mahnverfahrens: 170,80 €

  • Gerichtliche Mahngebühr Nr. 1100 KV GKG: 38,00 €
  • Anwaltliche Gebühren Nr. 3305/3308 VV RVG: 93,00 €
  • Auslagenpauschale: 18,60 €
  • Umsatzsteuer: 21,20 €

Ein vorausgegangenes Inkasso-/Anwaltsmandat kann anzurechnen sein. Streitiges Anschlussverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen sind nicht enthalten.

Typische Eingabefehler vermeiden

Gegenstandswert, Gebührenstand und Verfahrensabschnitt getrennt festlegen. Prüfen Sie, welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob Anrechnung oder bereits gezahlte Beträge zu berücksichtigen sind.

So wird gerechnet

0,5 Gerichtsgebühr, mindestens 38 €; gegebenenfalls 1,0 anwaltliche Mahngebühr und 0,5 für den Vollstreckungsbescheid plus Auslagen und Umsatzsteuer.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Zivilrechtliches Mahnverfahren mit einem Gläubiger, kein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren und keine Voranrechnung.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Hauptforderung, Vertretungsauftrag und Verfahrensstand.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Hauptforderung / Gegenstandswert in €; Anwaltliche Vertretung; Vollstreckungsbescheid beantragt. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Hauptforderung, Vertretungsauftrag und Verfahrensstand.

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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.