Das Öffentliche Recht umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat regeln. Dabeibezieht es sich nicht nur auf nationales Recht, sondern umfasst gleichzeitig Staatsrecht, Europarecht und Völkerrecht. Darüber hinaus beeinflussen diese Vorschriften die Organisation des Staates und die Rechte der Bürger im Alltag.
Unsere Rechtsordnung basiert auf dem Grundgesetz (GG), das als ranghöchstes nationales Recht alle einfachen Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen überlagert. Das GG legt fest, dass die Grundrechte das Fundament unseres Wertesystems bilden. Gleichzeitig regelt es die Organisation und Funktion des Staatsapparates, einschließlich Legislative, Judikative und Exekutive. Somit stellt das Grundgesetz sicher, dass staatliches Handeln den Bürgerrechten entspricht.
Das Verwaltungsrecht regelt die Ausführung der Gesetze durch die Behörden, also die vollziehende Gewalt. Es gliedert sich in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht.
Das allgemeine Verwaltungsrecht bestimmt, wie Verwaltungsverfahren ablaufen und wie die Verwaltungsvollstreckung erfolgt.
Das besondere Verwaltungsrecht regelt spezifische Bereiche wie Polizeirecht, Baurecht oder Beamtenrecht.
Dabei stellen die Behörden sicher, dass Bürger und Institutionen die Vorschriften einhalten, während sie gleichzeitig ihre Entscheidungen auf rechtliche Grundlagen stützen.
Das Europarecht hat zunehmenden Einfluss auf das öffentliche Recht in Deutschland. Die BRD überträgt Hoheitsrechte auf die EU, wodurch europäisches Recht grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht genießt. Ebensobeeinflussen völkerrechtliche Regelungen staatliches Handeln und schützen sowohl Bürgerrechte als auch internationale Vereinbarungen.
Zu den zentralen Themen gehören unter anderem:
Verfassungsrecht, insbesondere Grundrechte
Staatsorganisationsrecht, das die Struktur des Staates beschreibt
Staatshaftungsrecht, das die Verantwortung des Staates regelt
Völkerrecht, das internationale Verpflichtungen beschreibt
Europarecht, das nationale Gesetze beeinflusst
Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, z. B. Baurecht, Polizeirecht, Beamtenrecht
Sozialrecht, das Leistungen und Rechte der Bürger regelt
Steuerrecht, das staatliche Einnahmen und Pflichten der Bürger definiert
Dabei sollten Bürger und Behörden sowohl die Vorschriften als auch die jeweiligen Rechte und Pflichten kennen, um Konflikte zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.
Wir informieren Sie auf den folgenden Seiten umfassend über das Öffentliche Recht.
Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Hinweise, wie Sie Grundrechte, Verwaltungsrecht und europäische Regelungen aktiv beachten können. Zusätzlich finden Sie weiterführende Artikel, die das Verständnis für Staatsrecht, Völkerrecht und EU-Recht erleichtern