STEINWACHS · Mietrecht

Modernisierungsmieterhöhungsrechner

Berechnen Sie das 8-Prozent-Modell nach § 559 BGB mit Abzügen und der allgemeinen Sechsjahresgrenze.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Auf die Wohnung entfallende Kosten in €
20.000
Enthaltener Erhaltungsanteil in €
5.000
Abzuziehende Drittmittel in €
3.000
Wohnfläche in m²
70
Bisherige Nettokaltmiete je m² in €
8
Bereits ausgeschöpfte Sechsjahresgrenze monatlich in €
0
Keine Heizungsmaßnahme mit besonderer 0,50-€-Grenze, kein § 559e BGB und kein vereinfachtes Verfahren; Kostenanteile sind geprüft.
Voraussetzung bestätigt

Rechnerisch begrenzte monatliche Erhöhung: 80,00 €

  • Umlagefähige Kosten nach Eingabe: 12.000,00 €
  • 8 % jährlich, umgelegt auf einen Monat: 80,00 €
  • Verbleibende allgemeine Kappung: 210,00 €

Härteeinwand, ordnungsgemäße Erklärung, Kostenverteilung und Beginn der Zahlungspflicht werden nicht abschließend geprüft.

Typische Eingabefehler vermeiden

Nettokaltmiete und Gesamtmiete nicht verwechseln. Vergleichen Sie die verwendeten Zeiträume und Flächenangaben mit Vertrag und Abrechnung. Bei Indexwerten müssen Ausgangswert und neuer Wert derselben Basisreihe entstammen.

So wird gerechnet

Bereinigte Kosten × 8 % ÷ 12; begrenzt auf den verbleibenden Betrag von 2 bzw. 3 €/m² innerhalb von sechs Jahren.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Nur das ausgewählte Standardmodell des § 559 BGB ohne Heizungsmodernisierung und weitere Sonderverfahren.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Rechnungen, Erhaltungsabzug, Förderbescheide, Verteilungsschlüssel und frühere Modernisierungserhöhungen.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Auf die Wohnung entfallende Kosten in €; Enthaltener Erhaltungsanteil in €; Abzuziehende Drittmittel in €; Wohnfläche in m²; Bisherige Nettokaltmiete je m² in €; Bereits ausgeschöpfte Sechsjahresgrenze monatlich in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Rechnungen, Erhaltungsabzug, Förderbescheide, Verteilungsschlüssel und frühere Modernisierungserhöhungen.

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Ansprechpartner: Dr. Oliver Ulrich. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.