STEINWACHS · Mietrecht
Modernisierungsmieterhöhungsrechner
Berechnen Sie das 8-Prozent-Modell nach § 559 BGB mit Abzügen und der allgemeinen Sechsjahresgrenze.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Auf die Wohnung entfallende Kosten in €
- 20.000
- Enthaltener Erhaltungsanteil in €
- 5.000
- Abzuziehende Drittmittel in €
- 3.000
- Wohnfläche in m²
- 70
- Bisherige Nettokaltmiete je m² in €
- 8
- Bereits ausgeschöpfte Sechsjahresgrenze monatlich in €
- 0
- Keine Heizungsmaßnahme mit besonderer 0,50-€-Grenze, kein § 559e BGB und kein vereinfachtes Verfahren; Kostenanteile sind geprüft.
- Voraussetzung bestätigt
Rechnerisch begrenzte monatliche Erhöhung: 80,00 €
- Umlagefähige Kosten nach Eingabe: 12.000,00 €
- 8 % jährlich, umgelegt auf einen Monat: 80,00 €
- Verbleibende allgemeine Kappung: 210,00 €
Härteeinwand, ordnungsgemäße Erklärung, Kostenverteilung und Beginn der Zahlungspflicht werden nicht abschließend geprüft.
Typische Eingabefehler vermeiden
Nettokaltmiete und Gesamtmiete nicht verwechseln. Vergleichen Sie die verwendeten Zeiträume und Flächenangaben mit Vertrag und Abrechnung. Bei Indexwerten müssen Ausgangswert und neuer Wert derselben Basisreihe entstammen.
So wird gerechnet
Bereinigte Kosten × 8 % ÷ 12; begrenzt auf den verbleibenden Betrag von 2 bzw. 3 €/m² innerhalb von sechs Jahren.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Nur das ausgewählte Standardmodell des § 559 BGB ohne Heizungsmodernisierung und weitere Sonderverfahren.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Rechnungen, Erhaltungsabzug, Förderbescheide, Verteilungsschlüssel und frühere Modernisierungserhöhungen.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Auf die Wohnung entfallende Kosten in €; Enthaltener Erhaltungsanteil in €; Abzuziehende Drittmittel in €; Wohnfläche in m²; Bisherige Nettokaltmiete je m² in €; Bereits ausgeschöpfte Sechsjahresgrenze monatlich in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Rechnungen, Erhaltungsabzug, Förderbescheide, Verteilungsschlüssel und frühere Modernisierungserhöhungen.
Beratung zu diesem Thema anfragen
Mietrecht: Leistungen und Beratung
Ansprechpartner: Dr. Oliver Ulrich. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.