STEINWACHS · Arbeitsrecht
Mindestlohn-Stundenrechner 2026/2027
Vergleichen Sie anrechenbare Bruttovergütung und tatsächliche Arbeitsstunden mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Leistungsjahr
- 2026 · 13,90 €
- Tatsächlich maßgebliche Arbeitsstunden
- 160
- Auf Mindestlohn anrechenbare Bruttovergütung in €
- 2.200
- Allgemeiner Mindestlohn anwendbar; keine Ausnahme nach § 22 MiLoG oder höhere Branchen-/Tarifuntergrenze.
- Voraussetzung bestätigt
Rechnerische Differenz zum Mindestlohn: 24,00 €
- Mindestvergütung für die Stunden: 2.224,00 €
- Stundensatz: 13,90 €
- Durch Zahlung rechnerisch gedeckte Stunden: 158,27
Anrechenbarkeit einzelner Zahlungen, Bereitschaftszeiten, Fälligkeit und Arbeitszeitkonten werden nicht automatisch geprüft.
Typische Eingabefehler vermeiden
Brutto- und Nettowerte, regelmäßige Wochenarbeitstage und tatsächliche Arbeitsstunden unterscheiden. Bei Datumsangaben prüfen, ob der Rechner nach Vertragsschluss, Zugang, Arbeitsbeginn oder Beendigung fragt.
So wird gerechnet
Tatsächliche Arbeitsstunden × gesetzlicher Mindestlohn − anrechenbare Vergütung; negative Differenz wird als null ausgewiesen.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Allgemeiner Mindestlohn nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung; nur 2026 oder 2027.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Arbeitszeitaufzeichnungen, Abrechnungen und Sondervergütungen.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Leistungsjahr; Tatsächlich maßgebliche Arbeitsstunden; Auf Mindestlohn anrechenbare Bruttovergütung in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Arbeitszeitaufzeichnungen, Abrechnungen und Sondervergütungen.
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Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.