STEINWACHS · Arbeitsrecht

Mindestlohn-Stundenrechner 2026/2027

Vergleichen Sie anrechenbare Bruttovergütung und tatsächliche Arbeitsstunden mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Leistungsjahr
2026 · 13,90 €
Tatsächlich maßgebliche Arbeitsstunden
160
Auf Mindestlohn anrechenbare Bruttovergütung in €
2.200
Allgemeiner Mindestlohn anwendbar; keine Ausnahme nach § 22 MiLoG oder höhere Branchen-/Tarifuntergrenze.
Voraussetzung bestätigt

Rechnerische Differenz zum Mindestlohn: 24,00 €

  • Mindestvergütung für die Stunden: 2.224,00 €
  • Stundensatz: 13,90 €
  • Durch Zahlung rechnerisch gedeckte Stunden: 158,27

Anrechenbarkeit einzelner Zahlungen, Bereitschaftszeiten, Fälligkeit und Arbeitszeitkonten werden nicht automatisch geprüft.

Typische Eingabefehler vermeiden

Brutto- und Nettowerte, regelmäßige Wochenarbeitstage und tatsächliche Arbeitsstunden unterscheiden. Bei Datumsangaben prüfen, ob der Rechner nach Vertragsschluss, Zugang, Arbeitsbeginn oder Beendigung fragt.

So wird gerechnet

Tatsächliche Arbeitsstunden × gesetzlicher Mindestlohn − anrechenbare Vergütung; negative Differenz wird als null ausgewiesen.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Allgemeiner Mindestlohn nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung; nur 2026 oder 2027.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Arbeitszeitaufzeichnungen, Abrechnungen und Sondervergütungen.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Leistungsjahr; Tatsächlich maßgebliche Arbeitsstunden; Auf Mindestlohn anrechenbare Bruttovergütung in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Arbeitszeitaufzeichnungen, Abrechnungen und Sondervergütungen.

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Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.