STEINWACHS · Arbeitsrecht

Karenzentschädigungsrechner

Berechnen Sie eine vereinbarte Karenzentschädigung und die Anrechnung anderweitigen Erwerbs.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Variable Bezüge nach § 74b HGB bereits mitteln.
Unter 50 % verbindliche Einordnung erforderlich.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Maßgebliche letzte vertragsmäßige Monatsleistungen in €
5.000
Vereinbarte Entschädigung in % dieser Leistungen
50
Anrechenbarer anderweitiger Monatserwerb in €
4.000
Durch das Verbot erzwungene Wohnsitzverlegung
Nein

Rechnerische monatliche Karenzentschädigung: 1.500,00 €

  • Vor Anrechnung: 2.500,00 €
  • Anrechnungsgrenze: 5.500,00 €
  • Anzurechnender Betrag: 1.000,00 €

Wirksamkeit, Verbindlichkeit, Dauer und Einhaltung des Wettbewerbsverbots sind gesondert zu prüfen; anrechenbaren Erwerb und böswillig unterlassenen Erwerb rechtlich bestimmen.

Typische Eingabefehler vermeiden

Brutto- und Nettowerte, regelmäßige Wochenarbeitstage und tatsächliche Arbeitsstunden unterscheiden. Bei Datumsangaben prüfen, ob der Rechner nach Vertragsschluss, Zugang, Arbeitsbeginn oder Beendigung fragt.

So wird gerechnet

Vereinbarte Entschädigung; Abzug, soweit Entschädigung plus Erwerb 110 % bzw. 125 % der maßgeblichen Vorbezüge überschreiten.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Wirksam eingeordnetes nachvertragliches Wettbewerbsverbot; monatlicher Vergleich in einheitlicher Vergütungsbasis.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Wettbewerbsabrede, letzte Vergütung, variable Bezüge und Erwerbsnachweise.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Maßgebliche letzte vertragsmäßige Monatsleistungen in €; Vereinbarte Entschädigung in % dieser Leistungen; Anrechenbarer anderweitiger Monatserwerb in €; Durch das Verbot erzwungene Wohnsitzverlegung. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Wettbewerbsabrede, letzte Vergütung, variable Bezüge und Erwerbsnachweise.

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Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.