Das Medizinrecht beinhaltet ein breites Spektrum von Gesetzesvorschriften, die die Heilberufe, insbesondere den ärztlichen oder zahnärztlichen Beruf betreffen.

Das Medizinrecht umfasst dabei die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, insbesondere das Arzthaftungsrecht. Das Medizinrecht umfasst weiterhin die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse zwischen den Ärzten untereinander oder auch die  Rechtsverhältnisse mit Kostenträgern (zB Krankenkassen). Die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen sind im Medizinrecht zumeist nicht speziell geregelt, sondern basieren auf den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Das Medizinrecht ist zudem in weiten Teilen öffentlich-rechtlich ausgestaltet, insbesondere die Vorschriften zur Ausübung des ärztlichen Berufes, wie zB die Berufsordnungen der Heilberufsangehörigen, die arztbezogenen Regelungen im Bereich der Sozialversicherung (insbesondere SGB V), das Vergütungsrecht der Ärzte (zB Gebührenordnung für Ärzte) oder das Arzneimittelrecht, welches ebenso dem Medizinrecht zuzuordnen ist. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich im Medizinrecht in den unterschiedlichsten Gesetzen (zB Sozialgesetzbuch, Arzneimittelgesetz, Infektionsschutzgesetz), Verordnungen (zB Approbationsordnung für Ärzte) oder Satzungen (zB Berufsordnungen) wieder.

Zu den zentralen Inhalten im Medizinrecht gehören unter anderem:

  • Arzthaftungsrecht / Arztstrafrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht für Heilberufe
  • Gesetzliches / Privates Krankenversicherungsrecht
  • Berufsordnungen / Approbationsordnung
  • Arzneimittelrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Werberecht für Ärzte / Werbeverbot
  • Meldewesen für Krankheiten

Abschluss

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Medizinrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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