Medizin- und Arzthaftungsrecht

Nach einer Behandlung bestehen Zweifel an der Diagnose, der Aufklärung oder dem Behandlungsablauf? Wir prüfen medizinrechtliche Anliegen und mögliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld anhand des konkreten Falls.

Typische Anliegen im Arzthaftungsrecht

  • Verdacht auf einen Behandlungsfehler oder eine verspätete Behandlung
  • Fehldiagnose oder unterlassene Befunderhebung
  • Unzureichende Aufklärung vor einem Eingriff
  • Geburtsschäden und ihre möglichen Folgen
  • Fragen zur Behandlungsdokumentation und zu Arztrechnungen

Welche Fragen wir mit Ihnen klären

Ein ungünstiges Behandlungsergebnis allein begründet noch keinen Anspruch. Für die Prüfung sind der zum Behandlungszeitpunkt maßgebliche fachliche Standard, ein möglicher Fehler, ein eingetretener Schaden und der Zusammenhang zwischen beiden wesentlich. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus § 630a BGB; für die Beweislast enthält § 630h BGB besondere Regeln.

So bereiten Sie das erste Gespräch vor

  1. Ablauf aufschreiben: Wann fand welche Behandlung statt? Welche Beschwerden und Folgen sind aufgetreten?
  2. Unterlagen zusammenstellen: Arztbriefe, Befunde, Aufklärungsbögen, Gutachten und bisherigen Schriftwechsel bereithalten.
  3. Fristen nennen: Teilen Sie uns mit, wann Sie von einem möglichen Fehler erfahren haben und ob bereits ein Verfahren läuft.

Ein Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsakte ist in § 630g BGB geregelt. Welche Unterlagen und gegebenenfalls welche sachverständigen Feststellungen für Ihren Fall fehlen, klären wir im Rahmen der Prüfung.

Vertiefende Informationen

Weitere medizinrechtliche Fragen

Auch Ärzte und andere Beteiligte können sich mit Vertrags- oder Vergütungsfragen an uns wenden. Bei der ersten Kontaktaufnahme klären wir die beteiligten Personen und Einrichtungen sowie die fachliche Zuständigkeit. Dr. Oliver Ulrich gehört zu unseren Ansprechpartnern für das Arzthaftungsrecht.

Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs, Kanzlei STEINWACHS. Kanzleistandort Hamburg; weitere Büros als Zweigstellen.