STEINWACHS · HAMBURG

Rechtsanwalt für Arzthaftung in Hamburg

Sie vermuten einen Behandlungsfehler und suchen in Hamburg anwaltliche Unterstützung? STEINWACHS prüft Behandlungsunterlagen, Aufklärungsfragen und mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ihre Hamburger Kontaktstelle befindet sich in der Hallerstraße 70, 20146 Hamburg.

Arzthaftungsberatung über unseren Hamburger Standort

Für die erste Kontaktaufnahme erreichen Sie die Kanzlei unter +49 40 4153 7117-0 oder hamburg@kanzlei-steinwachs.de. Nennen Sie bitte die behandelnde Praxis oder Klinik, den Behandlungszeitraum und bereits laufende Fristen. Die fachliche Zuständigkeit, der benötigte Unterlagenumfang und die Kosten der Beauftragung werden vorab abgestimmt. Persönliche Besprechungen in der Hallerstraße finden nach Terminvereinbarung statt.

Hat die Behandlung an mehreren Orten stattgefunden, benötigen wir auch die Vor- und Nachbehandlung: etwa die Überweisung einer Hamburger Praxis, den stationären Aufenthalt und die anschließende Rehabilitation. So lässt sich klären, welche Maßnahme von wem verantwortet wurde und welche Unterlagen noch fehlen. Der Ort Ihres Beratungstermins legt nicht automatisch fest, welches Gericht für einen späteren Rechtsstreit zuständig ist.

Die Hamburger Standortseite mit Kontaktformular und Routenplanung hilft bei der Terminvorbereitung.

Welche Ansprüche nach einer Behandlung zu prüfen sind

Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis allein belegt noch keinen haftungsbegründenden Fehler. Für die rechtliche Prüfung werden der Behandlungsablauf, eine mögliche Pflichtverletzung, die gesundheitlichen Folgen und der Zusammenhang zwischen ihnen zusammengeführt. Auch eine fehlende oder unzureichende Aufklärung vor einem Eingriff kann relevant sein.

Bei einem begründeten Haftungsanspruch kommen neben Schmerzensgeld beispielsweise zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall oder ein vermehrter Pflegebedarf in Betracht. Welche Positionen ersatzfähig und nachweisbar sind, hängt vom Einzelfall ab. § 253 BGB regelt die Geldentschädigung für bestimmte immaterielle Schäden; die besonderen Beweisregeln bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern finden sich in § 630h BGB.

Unsere Prüfung umfasst deshalb auch die Frage, ob ein medizinisches Gutachten benötigt wird und wie bereits vorhandene Stellungnahmen zu bewerten sind. Ein Schreiben der Klinik oder ihrer Versicherung sollte vollständig vorgelegt werden, bevor darauf geantwortet oder eine Abfindungsvereinbarung unterschrieben wird.

Begutachtungskommission der Ärztekammer Hamburg

Für eine außergerichtliche Klärung kommt je nach Zuständigkeit und Verfahrensvoraussetzungen die Begutachtungskommission der Ärztekammer Hamburg in Betracht. Sie befasst sich mit Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler. Die Kammer stellt dafür Informationen, Antragsunterlagen und das digitale Verfahrensportal folioNet bereit.

Nach den Angaben der Kammer fallen für Patienten keine Verfahrensgebühren an. Eigene Aufwendungen und gegebenenfalls die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung sind davon zu unterscheiden. Ob dieser Weg im konkreten Fall sinnvoll ist, prüfen wir anhand der Beteiligten, der verfügbaren Belege und der zu beachtenden Fristen. Eine laufende Prüfung ersetzt keine gesonderte Kontrolle drohender Verjährung.

Eine berufsrechtliche Beschwerde, die Prüfung einer privaten Arztrechnung und die Untersuchung eines Behandlungsfehlers sind unterschiedliche Anliegen. Die Hamburger Kammer erläutert die jeweiligen Beschwerdewege. Für die Beratung ist daher entscheidend, ob Sie eine Erklärung zum Ablauf, die Korrektur einer Rechnung oder die Durchsetzung eigener Ersatzansprüche erreichen möchten.

Diese Unterlagen helfen bei Ihrem Termin in Hamburg

  1. Erstellen Sie eine kurze Zeitleiste mit Praxis- und Kliniknamen, Behandlungstagen, Beschwerden und Nachbehandlungen.
  2. Stellen Sie Arztbriefe, Operationsberichte, Befunde, Aufklärungsunterlagen und bereits erhaltene Gutachten zusammen. Das Recht auf Einsicht in die eigene Behandlungsakte ist in § 630g BGB geregelt.
  3. Sammeln Sie Nachweise über zusätzliche Ausgaben, Arbeitsausfall und benötigte Hilfe. Halten Sie die gesundheitlichen Folgen möglichst konkret fest.
  4. Legen Sie Schriftwechsel mit der Klinik, Ärztekammer, Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung bei. Kennzeichnen Sie Schreiben mit Fristen.

Falls Ihnen Unterlagen fehlen, können Sie bereits Kontakt aufnehmen. Im Mandat wird abgestimmt, welche Dokumente gezielt angefordert und wie sie zur Prüfung übermittelt werden sollen.

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Dr. Oliver Ulrich setzt einen Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht. Seine Dissertation befasste sich mit der Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess. Im Mandat werden medizinische Unterlagen, Beweisfragen und die Folgen für den Patienten zusammengeführt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Ihr konkretes Anliegen in der Hamburger Arzthaftungsberatung

Diese Seiten erläutern einzelne Fragen und die jeweils benötigten Unterlagen:

Quellen und weiterführende Informationen

Stand: 25. September 2026.