STEINWACHS · Forderungen und Vollstreckung

Insolvenzquote-Szenariorechner

Vergleichen Sie erwartete Auszahlungen bei einer von Ihnen vorgegebenen Quote.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Keine Prognose des Insolvenzverwalters.
Auf dieselbe Verteilungsquote.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Festgestellte, quotal zu bedienende Forderung in €
10.000
Angenommene Quote in %
5
Bereits erhaltene Abschläge in €
100

Rechnerischer Rest zur angenommenen Gesamtquote: 400,00 €

  • Gesamtauszahlung bei angenommener Quote: 500,00 €
  • Rechnerischer Forderungsausfall: 9.500,00 €

Die Quote ist Ihre Annahme. Rang, Feststellung, Sicherungsrechte, Aufrechnung und Verteilungsmasse sind gesondert zu prüfen.

Typische Eingabefehler vermeiden

Zahlungsdatum, Zinsbeginn und Tilgungsbestimmung nicht gleichsetzen. Kosten, Zinsen und Hauptforderung getrennt einordnen; für Pfändungen das bereinigte Einkommen und den geltenden Zeitraum verwenden.

So wird gerechnet

Festgestellte Forderung × angenommene Gesamtquote − bereits erhaltene Abschläge.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Eine einfache quotal zu bedienende Insolvenzforderung; keine Masseforderung oder besicherte Absonderung.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Tabellenauszug, Verwalterberichte und Verteilungsnachweise.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Festgestellte, quotal zu bedienende Forderung in €; Angenommene Quote in %; Bereits erhaltene Abschläge in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Tabellenauszug, Verwalterberichte und Verteilungsnachweise.

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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.