STEINWACHS · Mietrecht
Mietkautions- und Ratenrechner
Berechnen Sie die Obergrenze einer Barkaution im Wohnraummietvertrag und drei gleiche Monatsraten.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Monatliche Nettokaltmiete in €
- 800
- Vereinbarte Barkaution in €
- 2.400
Kaution innerhalb der gesetzlichen Grenze: 2.400,00 €
- Obergrenze: 2.400,00 €
- Erste Rate: 800,00 €
- Zweite Rate: 800,00 €
- Dritte Rate mit Rundungsausgleich: 800,00 €
- Übersteigender vereinbarter Betrag: 0,00 €
Die erste Rate ist grundsätzlich zu Mietbeginn, die weiteren Raten mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig. Zusätzliche Sicherheiten und Sonderfälle gesondert prüfen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Nettokaltmiete und Gesamtmiete nicht verwechseln. Vergleichen Sie die verwendeten Zeiträume und Flächenangaben mit Vertrag und Abrechnung. Bei Indexwerten müssen Ausgangswert und neuer Wert derselben Basisreihe entstammen.
So wird gerechnet
Höchstens drei Nettokaltmieten; vereinbarter Betrag innerhalb dieser Grenze geteilt durch drei.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Geldsicherheit für Wohnraum nach § 551 BGB, keine Gewerbemiete oder freiwillige zusätzliche Drittsicherheit.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Mietvertrag, Kautionsvereinbarung und Aufteilung der Miete.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Monatliche Nettokaltmiete in €; Vereinbarte Barkaution in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Mietvertrag, Kautionsvereinbarung und Aufteilung der Miete.
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Ansprechpartner: Dr. Oliver Ulrich. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.