Grundsumme und Staffel zusammen lesen
Die Versicherungssumme bildet den Ausgangspunkt der Berechnung. Bei einer linearen Leistung entspricht ein bestimmter Invaliditätsgrad grundsätzlich demselben Anteil der maßgeblichen Summe. Eine Progression kann ab festgelegten Schwellen höhere Leistungsanteile vorsehen. Unterschiedliche Staffeln können trotz gleicher Werbezahl in Teilbereichen verschieden ausfallen. Wer Tarife vergleicht, sollte deshalb die tatsächliche Tabelle lesen. Die höchste mögliche Leistung sagt allein wenig darüber aus, welcher Betrag bei einer mittleren dauerhaften Beeinträchtigung geschuldet wäre.
Der Invaliditätsgrad wird zuerst bestimmt
Vor Anwendung der Staffel muss die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung nach dem Vertrag ermittelt sein. Hierfür können Gliedertaxe und ärztliche Funktionsbewertung maßgeblich werden. Eine Progression macht aus einem medizinisch bewerteten Grad von dreißig Prozent nicht plötzlich sechzig Prozent Invalidität. Sie kann lediglich einen höheren vertraglichen Auszahlungsanteil bewirken. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn Gutachten, Abrechnung und Werbeunterlagen unterschiedliche Prozentwerte nennen. Die Werte müssen jeweils ihrer Funktion zugeordnet werden.
Beispiel einer ausdrücklich angenommenen Musterstaffel
Angenommen, ein Vertrag zählt die ersten fünfundzwanzig Prozentpunkte einfach, die nächsten fünfundzwanzig doppelt und darüberliegende Punkte dreifach. Bei sechzig Prozent Invalidität ergäben sich rechnerisch fünfundzwanzig plus fünfzig plus dreißig, also einhundertfünf Prozent der Grundsumme. Das Beispiel beschreibt nur diese angenommene Staffel. Es ist keine allgemeine Regel aller Unfalltarife. Eine echte Leistungsberechnung muss die tatsächlich vereinbarten Schwellen und Multiplikatoren verwenden und eventuelle weitere Bedingungen berücksichtigen.
Die Entscheidung zur Vorinvalidität
Am 15. Dezember 2010, IV ZR 24/10, entschied der Bundesgerichtshof, dass bei der geprüften progressiven Staffel zunächst die Vorinvalidität vom Invaliditätsgrad zu berücksichtigen war. Erst der entsprechend verminderte Grad bildete die Progressionsgrundlage. Die Reihenfolge kann die Leistung erheblich beeinflussen, wenn durch den Abzug eine Schwelle unterschritten wird. Eine Abrechnung darf daher nicht allein die werbliche Maximalprogression mit der gesamten aktuellen Beeinträchtigung kombinieren. Die maßgebliche Tarifregel und ihre Rechenschritte müssen erkennbar bleiben.
Schwellen können den Auszahlungsunterschied verstärken
Bei einer progressiven Staffel können kleine Unterschiede im festgestellten Invaliditätsgrad größere Unterschiede im Kapitalbetrag auslösen. Deshalb kommt es auf eine sorgfältige medizinische und rechtliche Bemessung an. Das rechtfertigt aber nicht, einen Grenzwert ohne Tatsachengrundlage aufzurunden. Auch vermeintliche Rundungsregeln müssen im Vertrag geprüft werden. Eine nachträgliche Neubemessung kann je nach Gesundheitsentwicklung und Bedingungen sowohl höhere als auch niedrigere Leistungen betreffen. Progression ist somit keine von der Invaliditätsprüfung unabhängige Zusatzleistung.
Abgrenzung zu Unfallrente und anderen Leistungsarten
Eine Unfallrente kann an eine bestimmte Mindestinvalidität anknüpfen und einer anderen Berechnung folgen als eine Kapitalleistung mit Progression. Auch Tagegeld, Todesfallleistung oder besondere Zusatzbausteine besitzen eigene Voraussetzungen. Die für eine Kapitalstaffel verwendete Prozentzahl darf deshalb nicht automatisch auf sämtliche Leistungen übertragen werden. Ebenso wenig ersetzt die Progression eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Entscheidend ist jeweils, welche konkrete Leistung versprochen wurde und welcher vertragliche Auslöser dafür vorgesehen ist.
Welche Angaben eine überprüfbare Abrechnung enthält
Eine verständliche Berechnung nennt Grundsumme, festgestellten Invaliditätsgrad, berücksichtigte Vorinvalidität, angewandte Staffel und das Ergebnis. Weitere Abzüge müssen auf ihrer eigenen Vertragsgrundlage erläutert sein. Sinnvoll ist ein Abgleich mit der vollständigen Leistungstabelle statt nur mit einem einzelnen Prospektwert. Wenn Gutachten und Auszahlung unterschiedliche Prozentwerte verwenden, ist dies nicht zwangsläufig ein Fehler. Erst die Trennung von Funktionsbewertung und progressivem Leistungsanteil zeigt, ob der vereinbarte Vertrag richtig umgesetzt wurde.