Was schützt die Kaskoversicherung?
Eine Kaskoversicherung betrifft Schäden am versicherten Fahrzeug. Sie ergänzt damit den Schutz der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die sich mit Ansprüchen geschädigter Dritter befasst. Welche Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen werden, bestimmt der vereinbarte Vertrag. Entscheidend sind Versicherungsschein, Bedingungen und zusätzliche Tarifbausteine. Der Begriff Kasko bedeutet keine Absicherung gegen jede denkbare Beschädigung. Auch versicherte Fahrzeugteile, zulässige Nutzung, räumlicher Geltungsbereich und besondere Ausschlüsse können für den Anspruch wichtig sein. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen sind außerdem vertragliche Interessen weiterer Beteiligter zu berücksichtigen.
Teilkasko und Vollkasko unterscheiden
Eine Teilkaskoversicherung erfasst typischerweise bestimmte benannte Gefahren, etwa Diebstahl, Brand, Glasbruch oder bestimmte Naturereignisse. Die genaue Reichweite ergibt sich aus den Bedingungen. Eine Vollkaskoversicherung umfasst regelmäßig zusätzlich Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und bestimmte mutwillige Beschädigungen durch Dritte. Auch hier bestehen tarifabhängige Grenzen. Ein selbst verursachter Fahrzeugschaden kann deshalb anders behandelt werden als ein Diebstahl oder ein Sturmschaden. Für die Prüfung ist zunächst festzustellen, welcher konkrete Versicherungsfall behauptet wird und unter welche vereinbarte Gefahr er fällt.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Bei einem reparierbaren Schaden können die vertraglich ersatzfähigen Reparaturkosten maßgeblich sein. Bei Verlust oder Totalschaden kommen insbesondere Wiederbeschaffungswert und Restwert in Betracht. Die Voraussetzungen und Grenzen der jeweiligen Abrechnung ergeben sich aus den Bedingungen. Auch eine vereinbarte Neupreisentschädigung gilt nur innerhalb ihres festgelegten Umfangs. Umsatzsteuer, tatsächlich durchgeführte Reparatur und Werkstattbindung können die Berechnung beeinflussen. Deshalb sollten Gutachten, Rechnung und Versicherungsabrechnung dieselben Fahrzeugdaten und denselben Schadenzustand zugrunde legen; andernfalls sind die genannten Beträge nur eingeschränkt vergleichbar.
Selbstbehalt und vertragliche Erweiterungen
Ein Selbstbehalt ist der vereinbarte Eigenanteil am Schaden. Er ist von einer Kürzung wegen Fehlverhaltens zu unterscheiden. Weitere Tarifmerkmale können etwa den Umgang mit grober Fahrlässigkeit, besonderen Tierereignissen oder Zusatzkosten betreffen. Bei Leasing oder Finanzierung kann eine gesonderte Differenzdeckung relevant sein, wenn vertragliche Restforderungen und Fahrzeugentschädigung auseinanderfallen. Eine solche Erweiterung darf nicht automatisch vorausgesetzt werden. Auch Auswirkungen eines Schadens auf die künftige Prämie hängen vom Vertrag ab und sind getrennt vom aktuellen Entschädigungsanspruch zu betrachten.
Grobe Fahrlässigkeit und BGH-Rechtsprechung
Nach § 81 Absatz 2 VVG kann eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls eine Kürzung entsprechend dem Verschulden ermöglichen. Der BGH entschied am 22. Juni 2011, Aktenzeichen IV ZR 225/10, dass in Ausnahmefällen sogar eine Kürzung auf null zulässig ist. Der Vollkaskofall betraf einen Unfall unter Alkoholeinfluss. Erforderlich bleibt eine Abwägung der konkreten Umstände; der BGH verwies die Sache wegen unzureichender Feststellungen zurück. Das Urteil erlaubt somit keine schematische vollständige Ablehnung jedes Falls grober Fahrlässigkeit.
Verhalten und Nachweise nach dem Schaden
Der Schaden sollte dem Versicherer entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben gemeldet und nachvollziehbar dokumentiert werden. Fotos, Angaben zum Ablauf, Zeugen und gegebenenfalls polizeiliche Unterlagen können wichtig sein. Zumutbare Maßnahmen zur Schadenminderung und einschlägige Weisungen sind zu beachten. Vor Veränderungen am Fahrzeug sollte geklärt werden, welche Besichtigung oder Beweissicherung erforderlich ist, soweit die Umstände dies zulassen. Eine Obliegenheitsverletzung führt nicht automatisch zur vollständigen Leistungsfreiheit; hierfür sind insbesondere Vertragsgrundlage, Verschulden, Kausalität und gegebenenfalls Belehrungsanforderungen zu prüfen.
Streit über die Regulierung
Bei einer Ablehnung oder Kürzung sollten Deckung, Schadenhöhe und behauptetes Fehlverhalten getrennt ausgewertet werden. Eine niedrigere Bewertung des Fahrzeuges ist rechtlich etwas anderes als ein Risikoausschluss oder eine Sanktion wegen falscher Angaben. Die Versicherung sollte erkennen lassen, welche Positionen ihrer Abrechnung zugrunde liegen. Hilfreich sind vollständige Bedingungen, Gutachten, Rechnungen, Korrespondenz und Nachweise zum Fahrzeugzustand. Ergibt sich keine Einigung, kommt abhängig vom Anspruch eine gerichtliche Durchsetzung in Betracht. Dabei müssen Fälligkeit und Verjährung eigenständig geprüft werden.