Rechtsglossar · Strafrecht und Strafverfahren

Geldstrafe

Die Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion. Ihr Gesamtbetrag ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl der Tagessätze und der nach den wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmten Tagessatzhöhe.

Strafe wegen einer Straftat

Eine Geldstrafe wird wegen einer Straftat verhängt und ist von einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit zu unterscheiden. Sie kann durch Urteil oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch Strafbefehl festgesetzt werden. Der zu zahlende Betrag ist nicht die einzige relevante Folge. Auch Registereintragungen und mögliche Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche können wichtig sein. Wer eine Geldstrafe beurteilt, sollte daher Schuldspruch, Anzahl der Tagessätze, Tagessatzhöhe und etwaige Nebenfolgen getrennt betrachten. Erst daraus ergibt sich ein vollständiges Bild der Entscheidung und ihrer praktischen Bedeutung.

Zwei Größen bestimmen den Betrag

Das Tagessatzsystem verbindet das Maß der Strafe mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Anzahl der Tagessätze bildet grundsätzlich die strafrechtliche Bewertung von Tat und Schuld ab. Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Bei 60 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro beträgt die Geldstrafe beispielsweise 1.800 Euro. Dieselbe Tagessatzanzahl kann deshalb bei verschiedenen Personen zu unterschiedlichen Gesamtbeträgen führen. Dieser Aufbau soll eine vergleichbare Belastung ermöglichen. Gerichtskosten und sonstige Forderungen sind in dem errechneten Strafbetrag nicht automatisch enthalten.

Gesetzlicher Rahmen und Einkommen

Die Geldstrafe beträgt grundsätzlich mindestens fünf und höchstens 360 volle Tagessätze, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Bei der Tagessatzhöhe geht das Gericht regelmäßig vom durchschnittlichen täglichen Nettoeinkommen aus, das der Täter hat oder haben könnte. Der gesetzliche Rahmen reicht von einem bis zu 30.000 Euro je Tagessatz. Dabei muss mindestens das zum Leben unerlässliche Einkommensminimum verbleiben. Unterhaltspflichten und weitere berücksichtigungsfähige Umstände können relevant sein. Eine einfache Monatsnettoformel liefert daher lediglich einen Ausgangspunkt und ersetzt keine vollständige Prüfung der persönlichen wirtschaftlichen Situation.

BGH zu künftigem Einkommen

Der Bundesgerichtshof hob mit Beschluss vom 24. April 2025, 2 StR 464/24, eine Festsetzung der Tagessatzhöhe auf. Das angenommene künftige Einkommen eines zuvor arbeitslosen Angeklagten war nicht ausreichend tragfähig begründet. Entscheidend sind grundsätzlich die Verhältnisse bei der gerichtlichen Entscheidung; erwartete Veränderungen benötigen eine verlässliche tatsächliche Grundlage. Die Entscheidung zeigt, dass eine bloße Möglichkeit künftiger Einnahmen nicht ohne Weiteres genügt. Angaben zu Beschäftigung, Betriebsausgaben oder Übergangsphasen sollten deshalb konkret belegt werden, wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinflussen.

Zahlungserleichterungen rechtzeitig beantragen

Ist die sofortige Zahlung nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen unzumutbar, sieht § 42 StGB eine Zahlungsfrist oder Teilzahlungen vor. Auch die Sicherung einer Schadenswiedergutmachung kann Zahlungserleichterungen rechtfertigen. Dafür müssen Einnahmen, Ausgaben und bestehende Verpflichtungen nachvollziehbar dargestellt werden. Eine Ratenzahlung sollte ausdrücklich bewilligt sein; eigenmächtig kleinere Beträge zu überweisen schafft nicht automatisch eine verbindliche Vereinbarung. Werden bewilligte Raten nicht eingehalten, können Vergünstigungen entfallen. Bei einer späteren Verschlechterung der Verhältnisse sollte die zuständige Vollstreckungsstelle deshalb frühzeitig und mit aktuellen Belegen informiert werden.

Uneinbringlichkeit und Ersatzfreiheitsstrafe

An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe kann Ersatzfreiheitsstrafe treten. Nach der aktuellen Fassung des § 43 StGB entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Ältere Darstellungen mit einem Verhältnis von eins zu eins geben die heutige gesetzliche Regel nicht wieder. Welche Möglichkeiten zur Vermeidung der Vollstreckung bestehen, hängt vom konkreten Stadium und den anwendbaren Regeln ab. Dazu können Zahlungserleichterungen und landesrechtlich ausgestaltete gemeinnützige Arbeit gehören. Zahlungsprobleme sollten nicht ignoriert werden, weil aus einer zunächst finanziellen Sanktion andernfalls eine erhebliche Freiheitsbeeinträchtigung entstehen kann.

Rechtsmittel und Registerfolgen prüfen

Einwendungen gegen die Schuld, die Anzahl der Tagessätze und deren Höhe betreffen unterschiedliche Teile der Entscheidung. Welche Rechtsmittel oder Beschränkungen möglich sind, richtet sich nach der Entscheidungsform. Bei einem Strafbefehl ist besonders die kurze Einspruchsfrist zu beachten. Für das Führungszeugnis gelten eigene Vorschriften; die bekannte Grenze von 90 Tagessätzen darf nicht ohne Prüfung weiterer Eintragungen und gesetzlicher Ausnahmen angewendet werden. Einkommensbelege, Entscheidung und Zustellungsunterlagen sollten deshalb zusammen ausgewertet werden. So lassen sich rechtliche Angriffspunkte und praktische Zahlungsfragen gezielt voneinander unterscheiden.

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