Fahrlässige Körperverletzung

Rechtsglossar · Strafrecht und Strafverfahren

Fahrlässige Körperverletzung

Fahrlässige Körperverletzung ist eine durch sorgfaltswidriges Verhalten verursachte Verletzung eines anderen Menschen, die vorhersehbar und vermeidbar war.

Verletzung ohne Verletzungsabsicht

Fahrlässige Körperverletzung betrifft Fälle, in denen jemand eine andere Person durch unzureichende Sorgfalt verletzt. Eine Verletzungsabsicht ist nicht erforderlich. § 229 StGB kommt deshalb häufig nach Verkehrs-, Arbeits- oder Freizeitunfällen in Betracht. Aus dem Eintritt eines Unfalls folgt jedoch noch keine Strafbarkeit. Es muss sich feststellen lassen, welche Sorgfaltspflicht verletzt wurde und weshalb der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten vermeidbar gewesen wäre. Die Prüfung unterscheidet sich damit von der Frage, ob jemand vorsätzlich körperliche Gewalt eingesetzt hat.

Welche Sorgfalt war geschuldet?

Der Maßstab richtet sich nach der konkreten Situation. Verkehrsregeln, anerkannte Sicherheitsanforderungen oder berufliche Pflichten können Orientierung bieten. Entscheidend ist, welches Verhalten zur Vermeidung erkennbarer Gefahren geboten war. Dabei wird nicht rückblickend allein vom schlechten Ausgang auf einen Fehler geschlossen. Vielmehr muss die Gefahr aus der damaligen Perspektive vorhersehbar gewesen sein. Zusätzlich sind die persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse des Handelnden zu berücksichtigen. Wer eine erkennbar gefährliche Aufgabe übernimmt, obwohl ihm die erforderlichen Fähigkeiten fehlen, kann sich ebenfalls sorgfaltswidrig verhalten.

Ursache und Pflichtwidrigkeitszusammenhang

Die Verletzung muss durch das beanstandete Verhalten verursacht worden sein. Darüber hinaus muss sich gerade das Risiko verwirklicht haben, vor dem die verletzte Sorgfaltsregel schützen soll. Wenn der Erfolg auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre, kann der notwendige Pflichtwidrigkeitszusammenhang fehlen. Häufig werden hierfür technische oder medizinische Gutachten benötigt. Ein Mitverschulden der verletzten Person beseitigt die strafrechtliche Verantwortung eines anderen nicht automatisch. Es kann aber für Unfallablauf, Vorhersehbarkeit und Zurechnung bedeutsam sein und muss deshalb konkret aufgeklärt werden.

Ein Unfallfall vor dem BGH

Im Beschluss vom 1. Dezember 2020, 4 StR 519/19, behandelte der Bundesgerichtshof einen Unfall auf einem Feldweg. Ein Landwirt bewegte eine Schaufel in den Weg, ohne sich zu vergewissern, dass dieser frei war. Ein vorbeifahrender Motorradfahrer stürzte nach dem Zusammenstoß und wurde verletzt. Der BGH bestätigte die fahrlässige Körperverletzung und ergänzte einen fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall zeigt, dass eine alltägliche Tätigkeit bei fehlender Rücksicht auf erkennbare Verkehrsgefahren mehrere Straftatbestände erfüllen kann.

Strafantrag und Rechtsfolgen

§ 229 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Grundsätzlich ist nach § 230 StGB ein Strafantrag erforderlich, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde bejaht ein besonderes öffentliches Interesse. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter. Bei Verkehrsunfällen können zusätzliche fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen; sie folgen jedoch eigenen Voraussetzungen. Die Schadenshöhe oder die Dauer einer Behandlung allein bestimmen die Strafe nicht. Maßgeblich bleiben das konkrete Verschulden und die gesamten Umstände des Falls.

Unterlagen nach einem Unfall

Wichtig sind Unfallberichte, Fotos, Zeugendaten, ärztliche Befunde und vorhandene technische Aufzeichnungen. Auch die örtlichen Bedingungen sollten nachvollziehbar erfasst werden, etwa Sichtverhältnisse, Beschilderung oder die Einrichtung einer Arbeitsstelle. Notwendige Hilfe und Gefahrenabwehr haben dabei Vorrang. Beschuldigte müssen sich zum Tatvorwurf nicht äußern und können zunächst Akteneinsicht über ihre Verteidigung nehmen lassen. Gegenüber Versicherungen und im Strafverfahren bestehen unterschiedliche Pflichten. Deshalb sollten rechtliche Erklärungen, Schadensmeldungen und tatsächliche Beobachtungen sorgfältig auseinandergehalten werden, ohne ungesicherte Annahmen als eigene Wahrnehmung darzustellen.

Strafverfahren und Schadensregulierung

Ein Strafverfahren beantwortet die Frage persönlicher strafrechtlicher Verantwortung. Die zivilrechtliche Regulierung betrifft dagegen Ersatzansprüche und gegebenenfalls Versicherungsleistungen. Beide Verfahren können dieselben Beweise verwenden, haben aber unterschiedliche Maßstäbe. Eine Einstellung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass keine Schadensersatzpflicht besteht. Ebenso ersetzt eine Zahlung der Versicherung keine strafrechtliche Einzelfallprüfung. Für ein geordnetes Vorgehen sollten Unfallhergang, mögliche Pflichtverletzungen, Verletzungsfolgen und laufende Fristen gemeinsam betrachtet werden. So lassen sich widersprüchliche Darstellungen vermeiden und die tatsächlichen Streitpunkte gezielt erkennen.

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