Was ist eine Erpressung?
Eine Erpressung setzt voraus, dass jemand durch Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen gebracht wird. Dadurch muss dem Genötigten oder einem anderen ein Vermögensnachteil entstehen. Zusätzlich verlangt § 253 StGB die Absicht einer rechtswidrigen Bereicherung. Der Begriff ist deshalb enger als seine Verwendung im Alltag. Wer sich unter Druck gesetzt fühlt, ist nicht automatisch Opfer einer Erpressung. Fehlt der Vermögensbezug, kommt beispielsweise eine Nötigung als eigenständiger Vorwurf in Betracht.
Drohung mit einem empfindlichen Übel
Eine Drohung stellt einen zukünftigen Nachteil in Aussicht, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben behauptet. Empfindlich ist ein Übel, wenn es nach den Umständen geeignet ist, den Betroffenen zu dem verlangten Verhalten zu bewegen. Denkbar sind wirtschaftliche, berufliche oder persönliche Nachteile. Die Ankündigung einer Klage ist jedoch nicht schon deshalb strafbar, weil sie unangenehm wirkt. Entscheidend sind Forderung, eingesetztes Mittel und deren Verbindung. Auch berechtigte Interessen rechtfertigen nicht jede Form der Druckausübung gegenüber dem jeweiligen Adressaten.
Vermögensschaden richtig bestimmen
Ein Schaden kann durch eine Zahlung, die Herausgabe einer Sache oder den Verzicht auf eine wirtschaftlich werthaltige Position entstehen. Nicht jeder behauptete Anspruch besitzt tatsächlich einen solchen Wert. Deshalb müssen Forderungsgrund, Durchsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen geprüft werden. Der angestrebte Vorteil muss dem Vermögensnachteil entsprechen und rechtswidrig sein. Wer irrig an einen eigenen Anspruch glaubt, kann hinsichtlich der Bereicherungsabsicht anders zu beurteilen sein als jemand, der die fehlende Berechtigung kennt. Das erlaubt dennoch keine beliebige Selbsthilfe gegen den vermeintlichen Schuldner.
Ein Fall zur vereitelten Forderung
Der Bundesgerichtshof untersuchte im Urteil vom 9. Juni 2021, 2 StR 13/20, eine räuberische Erpressung im Zusammenhang mit einer Taxiforderung. Die Entscheidung verdeutlicht einen auch für § 253 StGB wichtigen Punkt: Erzwungener Verzicht auf die Durchsetzung einer werthaltigen Forderung kann einen Vermögensnachteil begründen. Es muss daher nicht immer Bargeld übergeben werden. Ob eine Forderung wirtschaftlich werthaltig ist, bedarf konkreter Feststellungen. Aus dem bloßen Bestehen einer unbezahlten Rechnung folgt noch nicht ohne weitere Prüfung die gesamte strafrechtliche Bewertung.
Rechtswidrigkeit und Strafrahmen
§ 253 Absatz 2 StGB verlangt, dass die Verbindung von Zwangsmittel und angestrebtem Zweck als verwerflich anzusehen ist. Dabei wird die konkrete Situation bewertet. Der Grundtatbestand droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an; besonders schwere Fälle unterliegen einem erhöhten Strafrahmen. Auch der Versuch ist ausdrücklich strafbar. Wird gegen eine Person Gewalt eingesetzt oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht, ist zusätzlich die strengere Regelung der räuberischen Erpressung zu prüfen. Ein bloß aggressiver Ton genügt hierfür nicht.
Dokumentation und erste Schritte
Betroffene sollten Forderungen, Nachrichten, Zahlungsdaten und den zeitlichen Verlauf möglichst vollständig sichern. Bei digitalen Mitteilungen helfen Angaben zu Absender, Datum und Kommunikationsweg. Vorhandene Originale sollten erhalten bleiben; einzelne aus dem Zusammenhang gelöste Ausschnitte können ein unvollständiges Bild vermitteln. Bei akuter Gefahr ist die Polizei der richtige Ansprechpartner. Beschuldigte sollten vor einer inhaltlichen Stellungnahme den genauen Vorwurf kennen und ihre Verfahrensrechte nutzen. Spontane Erklärungen über vermeintlich berechtigte Forderungen können rechtlich erhebliche Missverständnisse enthalten, die später nur schwer aufzuklären sind.
Abgrenzung im konkreten Konflikt
Für die rechtliche Einordnung sollte zunächst feststehen, welche Leistung verlangt wurde und worauf der behauptete Anspruch beruhte. Danach sind das angekündigte Übel und die wirtschaftlichen Folgen zu untersuchen. Diese Reihenfolge hilft etwa bei geschäftlichen Auseinandersetzungen, Trennungskonflikten oder Forderungen im Internet. Strafrecht und Zivilrecht beantworten dabei unterschiedliche Fragen. Ein Anspruch kann zivilrechtlich bestehen, während das gewählte Druckmittel strafbar ist. Umgekehrt begründet eine unbegründete Forderung allein noch keine Erpressung, solange die weiteren Voraussetzungen des Tatbestands fehlen.